EN 16931 (XRechnung 3.0.2 + ZUGFeRD 2.4) Validator inklusive Hosting Deutschland DSGVO & AVV verfügbar Ohne Anmeldung
Definition

Was ist eine E-Rechnung? Definition nach EN 16931

Eine E-Rechnung – auch elektronische Rechnung oder strukturierte Rechnung – ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, sodass sie ohne menschliches Zutun verarbeitet werden kann. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931, die mit der Richtlinie 2014/55/EU für den B2G-Bereich verbindlich wurde und in Deutschland mit dem Wachstumschancengesetz für B2B Schritt für Schritt zur Pflicht wird.

Wichtig zur Abgrenzung: Ein einfaches PDF, das per E-Mail verschickt wird, ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Es fehlt die strukturierte XML-Datenebene, die für maschinelle Verarbeitung erforderlich ist. Erst Formate wie ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML) oder XRechnung (reines XML) erfüllen die EN 16931.

Vorteile gegenüber klassischen PDFs:

  • Automatische Buchung in der Empfängersoftware – kein manuelles Abtippen.
  • Niedrigere Fehlerquote, weil Pflichtfelder strukturell validiert werden.
  • Schnellere Bezahlung durch direkte Übergabe an das ERP-System.
  • Revisionssichere Archivierung erleichtert, da maschinell lesbar.
  • EU-weit interoperabel über das PEPPOL-Netzwerk.

Wer in das Thema einsteigen möchte, findet in unserem Bereich E-Rechnung erstellen eine Schritt-für-Schritt- Anleitung sowie branchenspezifische Beispiele unten auf dieser Seite.

Stufenplan

E-Rechnungspflicht-Zeitstrahl 2025–2028

Die Einführung erfolgt gestaffelt. Im B2G-Bereich (Bund) gilt die XRechnung-Pflicht bereits seit 27.11.2020. Für B2B-Inlandsrechnungen läuft die Einführung mit einem klar definierten Stufenplan:

  1. 27.11.2020
    XRechnung-Pflicht B2G

    Lieferanten des Bundes (über ZRE/OZG-RE)

  2. 01.01.2025
    E-Rechnung empfangen

    Alle inländischen Unternehmer im B2B-Bereich – auch Kleinunternehmer

  3. 2025 – 2026
    Übergangsphase Versand

    Sonstige Rechnungen (PDF, Papier) bleiben mit Zustimmung des Empfängers zulässig

  4. 01.01.2027
    E-Rechnung versenden

    Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 € müssen B2B-Rechnungen ausschließlich als E-Rechnung ausstellen

  5. 01.01.2028
    Versandpflicht für alle

    Alle B2B-Inlandsrechnungen verpflichtend als E-Rechnung – inklusive KMU und Kleinunternehmer (mit Erleichterungen für § 19 UStG, BMF-Schreiben 15.10.2024)

Was das praktisch bedeutet:

  • 2025/2026: Sie müssen E-Rechnungen empfangen können. Zum Versenden dürfen Sie weiter PDFs oder Papier verwenden, sofern der Empfänger zustimmt.
  • Ab 2027: Größere Unternehmen verschicken nur noch elektronisch – spätestens dann erwarten viele Geschäftspartner E-Rechnungen auch von kleineren Lieferanten.
  • Ab 2028: Versandpflicht für alle. Wer ohne Software arbeitet, hat spätestens jetzt ein Problem.

Hintergründe und Stand der Umsetzung pflegen wir laufend im E-Rechnungs-Ratgeber.

Format-Vergleich

ZUGFeRD vs. XRechnung: Format-Vergleich

Beide Formate erfüllen die EN 16931, unterscheiden sich aber in Aufbau und Einsatzgebiet. Welches Format Sie wählen, hängt vom Empfänger ab.

ZUGFeRD 2.4
XRechnung 3.0.2
Aufbau
Hybrid: PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei
Reines XML (UBL oder UN/CEFACT CII)
Menschlich lesbar
Ja, das PDF wird visuell angezeigt
Nein – nur über Viewer / Visualisierung
Hauptzielgruppe
B2B (Unternehmen untereinander)
B2G (Behörden) und B2B mit hoher Automatisierung
Profile
MINIMUM, BASIC WL, BASIC, EN 16931, EXTENDED, XRECHNUNG
CIUS „XRechnung" (Spezifikation der KoSIT)
Pflichtformat
Im B2B als E-Rechnung anerkannt
Pflichtformat für Bund & viele Länder
Übermittlungsweg
E-Mail, Portal, PEPPOL
ZRE, OZG-RE, PEPPOL, E-Mail mit Anhang
Validierung
Schematron + EN-16931-Regeln – ZUGFeRD-Validator
KoSIT-Prüftool / Schematron – XRechnung-Validator

Decision-Flow: welches Format brauche ich?

  • Empfänger ist eine Behörde (Bund/Land/Kommune): XRechnung. Punkt.
  • Empfänger ist ein Großunternehmen mit ERP-System (SAP/DATEV/Oracle): fragen Sie nach – häufig wird XRechnung oder ZUGFeRD-Profil EN 16931 erwartet.
  • Empfänger ist ein KMU oder Solo-Selbstständiger: ZUGFeRD ist komfortabler, weil das eingebettete PDF direkt menschlich lesbar bleibt.
  • Sie wissen nicht, was der Empfänger nutzt: ZUGFeRD im Profil EN 16931 ist die sicherste Wahl. Das PDF lässt sich auch ohne E-Rechnungs-Software öffnen, das XML wird von professionellen Systemen automatisch verarbeitet.

Beide Formate generieren Sie kostenlos in unserem Rechnungsgenerator. Tiefere Format-Details auf den Tool-Pages ZUGFeRD-Generator und XRechnung erstellen.

§ 14 UStG

Pflichtangaben einer E-Rechnung (UStG § 14)

Eine E-Rechnung muss alle Pflichtangaben einer „normalen" Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten – nur eben strukturiert hinterlegt. Fehlt eine Pflichtangabe, ist die Rechnung formal mangelhaft: Der Empfänger riskiert seinen Vorsteuerabzug.

Checkliste der 11 Pflichtfelder

  1. Vollständiger Name & Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.
  2. Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers.
  3. Ausstellungsdatum der Rechnung.
  4. Fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer.
  5. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Waren oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung.
  6. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (auch wenn identisch mit Rechnungsdatum, separat angeben).
  7. Nettoentgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen oder Steuerbefreiung.
  8. Anzuwendender Steuersatz (7 % / 19 %) oder Hinweis auf Steuerbefreiung.
  9. Steuerbetrag in Euro.
  10. Im Voraus vereinbarte Entgeltminderung (z. B. Skonto), sofern zutreffend.
  11. Zusatzhinweise: § 19 UStG (Kleinunternehmer), § 13b UStG (Reverse Charge), § 14a UStG (innergemeinschaftliche Lieferung), § 4 UStG (Steuerbefreiungen) – jeweils mit korrektem Wortlaut.

Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) reichen vereinfachte Angaben. Im Format ZUGFeRD/XRechnung werden alle Pflichtfelder strukturell geprüft – fehlt eines, scheitert die Validierung. Genau dort hilft unser Validator.

Workflow

E-Rechnung empfangen, prüfen, archivieren (GoBD)

Empfangen ist seit dem 1.1.2025 Pflicht. Aber „empfangen" heißt: ankommen lassen, prüfen, korrekt archivieren – nicht: drucken und in den Ordner heften.

  1. 1
    Empfangen Dedizierte E-Mail-Adresse oder PEPPOL-Endpunkt
  2. 2
    Prüfen Format, Pflichtangaben, Sachprüfung, Doppelabgleich
  3. 3
    Archivieren Originalformat, 8 Jahre, GoBD-konform, unveränderbar

Schritt 1 – Empfangskanal sicherstellen

Mindestens eine E-Mail-Adresse muss E-Rechnungen entgegennehmen können. Idealerweise eine dedizierte Adresse wie rechnung@ihre-firma.de, an die Lieferanten ZUGFeRD- oder XRechnung-Anhänge senden. Größere Unternehmen nutzen zusätzlich PEPPOL-Endpunkte.

Schritt 2 – Formal & sachlich prüfen

  • Format-Validierung: Ist das XML EN-16931-konform? Stimmt das ZUGFeRD-Profil? Hier hilft unser XRechnung-Validator bzw. ZUGFeRD-Validator.
  • Pflichtangaben: Sind alle 11 Felder aus § 14 UStG enthalten?
  • Sachliche Richtigkeit: Wurde die Leistung tatsächlich erbracht? Stimmen Mengen, Preise, Zahlungsziel?
  • Doppelprüfung: Liegt diese Rechnungsnummer schon vor?

Schritt 3 – GoBD-konform archivieren

E-Rechnungen müssen im Originalformat aufbewahrt werden – nicht als Ausdruck. Das XML zählt als Original. Aufbewahrungsfrist seit BEG IV: 8 Jahre für Rechnungen (§ 147 AO), unveränderbar gespeichert, mit Audit-Log und maschineller Auswertbarkeit.

Unser GoBD-Archiv ist Teil des Business-Tarifs und übernimmt diesen Schritt automatisch. Wer das Free-Tier nutzt, muss die Archivierung selbst sicherstellen – etwa durch verschlüsselte lokale Speicherung mit dokumentierter Verfahrensbeschreibung. Das ist zulässig, aber aufwendig. Mehr zu GoBD im Leitfaden Buchhaltung Selbstständige.

Fehlerbilder

Häufige Fehler & wie unser Validator sie findet

Bei jeder dritten ZUGFeRD-Rechnung, die wir validieren, finden sich Auffälligkeiten. Die häufigsten Fehlerklassen:

  • Falsches Profil: ZUGFeRD MINIMUM oder BASIC WL als „echte" E-Rechnung verschickt. Diese Profile reichen für die deutsche E-Rechnungspflicht nicht aus – nötig ist mindestens EN 16931.
  • Steuersatz-Inkonsistenz: Im PDF steht 19 %, im XML 7 %. Empfänger- Software nimmt das XML als Wahrheit.
  • Fehlende Leistungsdatums-Angabe oder Datum nur im Freitext.
  • Ungültige USt-IdNr. oder Steuernummer im falschen Format.
  • Schematron-Verstöße: formale Verstöße gegen die EN-16931-Regeln, die Empfänger-ERP-Systeme automatisch ablehnen.

Unsere Validatoren prüfen genau diese Punkte. Hinweis zur Funktionsweise: Die Datei verlässt für die Validierung Ihren Browser und wird verschlüsselt (TLS 1.3) an unseren Server in Deutschland übertragen. Sie wird dort sofort nach der Prüfung gelöscht und nicht gespeichert. Dieses Vorgehen ermöglicht den Einsatz aktueller KoSIT-Prüfregeln und Schematron-Sets, die im Browser nicht performant ausführbar wären.

Probieren Sie es aus: XRechnung-Validator für reine XML-Dateien, ZUGFeRD-Validator für hybride PDFs.

Häufige Fragen

FAQ E-Rechnung

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland?

Empfangspflicht: 1. Januar 2025 für alle B2B-Inlandsumsätze. Versandpflicht stufenweise ab 1.1.2027 (Umsatz > 800.000 €) bzw. 1.1.2028 (alle).

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Ein klassisches PDF ist keine E-Rechnung im Sinne der EN 16931. Erst ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML) oder XRechnung (reines XML) erfüllen die Anforderungen an eine strukturierte Rechnung.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen versenden?

Empfangen ja, ab 1.1.2025. Versenden bleibt für Kleinunternehmer durch das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 zunächst optional. Mit der Versandpflicht 2028 ändert sich das voraussichtlich – Detailregelung in Vorbereitung. Mehr unter E-Rechnung Kleinunternehmer.

Welches Format soll ich verwenden – ZUGFeRD oder XRechnung?

B2G (Behörden): XRechnung. B2B mit kleinen oder unbekannten Empfängern: ZUGFeRD im Profil EN 16931. B2B mit ERP-Großempfänger: nachfragen, oft XRechnung.

Wie versende ich eine E-Rechnung?

Per E-Mail mit Anhang ist zulässig. Für B2G-Rechnungen an den Bund nutzen Sie das Portal ZRE oder OZG-RE. Für hochautomatisierte B2B-Empfänger ist PEPPOL Standard.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Seit BEG IV (1.1.2025): 8 Jahre für Rechnungen (vorher 10). Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Inventare weiter 10 Jahre. Aufbewahrung im Originalformat (XML), unveränderbar, GoBD-konform.

Brauche ich für E-Rechnungen einen kostenpflichtigen Anbieter?

Nein. Mit kostenlose-erechnung.de erstellen Sie im Free-Tier bis zu 3 ZUGFeRD- oder XRechnung-Rechnungen pro Monat dauerhaft kostenlos.

Was passiert, wenn meine E-Rechnung Fehler enthält?

Empfänger-Software lehnt fehlerhafte XML-Strukturen häufig automatisiert ab. Folge: verspätete Zahlung, ggf. Verlust des Vorsteuerabzugs auf Empfängerseite. Prüfen Sie deshalb vor Versand mit dem Validator.

Kann ich E-Rechnungen empfangen, ohne eine Software zu nutzen?

Theoretisch ja – ein E-Mail-Postfach genügt zum Empfang. Praktisch ist die Verarbeitung (Validierung, Visualisierung, Buchung, Archivierung) ohne Tool kaum fehlerfrei zu leisten.

Was ist PEPPOL?

PEPPOL ist ein internationales Netzwerk für den Austausch elektronischer Geschäfts- dokumente. In Deutschland gewinnt es vor allem bei Behörden und Großunternehmen an Bedeutung. Für KMU ist E-Mail-Versand mit ZUGFeRD/XRechnung ausreichend.

Gibt es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht?

Ja: B2C-Rechnungen (Privatkunden) sind nicht betroffen. Ebenso Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8–29 UStG sowie Fahrausweise. Auslandsrechnungen folgen den jeweiligen nationalen Regeln.

Mehr als 3 Rechnungen pro Monat?

Business: Unbegrenzte E-Rechnungen, Kundendatenbank, Mahnwesen, E-Mail-Versand, GoBD-Archiv, KI-Belegscanner.

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