E-Rechnung verstehen. Einfach damit arbeiten.

Ein neues Format. Ihr gewohnter Arbeitsalltag. Erfahren Sie, was eine E-Rechnung ausmacht, welche Fristen gelten und wie Sie Ihre erste Rechnung erstellen oder empfangene Dateien lesen.

Rechnung erstellen E-Rechnung auslesen & prüfen

Ohne Anmeldung starten · 3 Rechnungen pro Monat, mit Werbehinweis

Eine Frau arbeitet konzentriert an ihrem Laptop am hellen Schreibtisch
Zwei Wege zur E-Rechnung Für Menschen. Für Software.
ZUGFeRD
PDF + eingebettete XML-Daten
XRechnung
Strukturierte XML-Datei
Das passende Format bestimmt Ihr Empfänger mit.

Eine Rechnung,
die Software mitlesen kann.

Eine E-Rechnung enthält Rechnungsdaten in einer festen Struktur. Dadurch können Programme zum Beispiel Rechnungsnummer, Positionen und Beträge auslesen. Die europäische Norm EN 16931 beschreibt dafür ein gemeinsames Datenmodell.

Für Sie bleibt es eine Rechnung über Ihre Arbeit. Bei der Erstellung erfassen Sie Kunde, Leistungen und Preise. Die Software bringt diese Angaben in das benötigte Dateiformat.

Definition in § 14 UStG

Empfangen und ausstellen:
zwei unterschiedliche Zeitpläne.

Für den Rechnungsaustausch zwischen inländischen Unternehmen gelten diese wesentlichen Fristen. Gesetzliche Ausnahmen müssen Sie zusätzlich berücksichtigen.

  1. E-Rechnungen empfangen

    Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Das gilt auch für Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach genügt für den Empfang.

  2. Ausstellung für größere Unternehmen

    Bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz endet die allgemeine Übergangsfrist. Für betroffene inländische B2B-Umsätze ist dann grundsätzlich eine E-Rechnung auszustellen.

  3. Ausstellung auch bei kleineren Umsätzen

    Die verlängerte Übergangsfrist endet. Für betroffene inländische B2B-Umsätze gilt die Pflicht nun auch bei geringeren Umsätzen. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

Ausnahmen bleiben bestehen. Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Auch für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Umsätze gelten Ausnahmen. Privatkundenrechnungen unterliegen dieser B2B-Pflicht nicht.

Während der Übergangsfristen: Papierrechnungen bleiben möglich. Für ein gewöhnliches PDF brauchen Sie die Zustimmung des Empfängers. Für bestimmte EDI-Verfahren gilt eine gesonderte Übergangsregelung.

Übergangsregeln im Gesetz nachlesen

ZUGFeRD oder XRechnung?
Es kommt auf den Empfänger an.

PDF + XML

ZUGFeRD

Ein lesbares PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten. Praktisch, wenn Ihr Kunde die Rechnung ansehen und gleichzeitig elektronisch verarbeiten möchte.

So sieht die Datei aus
Ein PDF, das Sie wie gewohnt öffnen können.
Darauf kommt es an
Ein geeignetes Profil wählen. MINIMUM und BASIC WL erfüllen die steuerlichen Anforderungen an eine E-Rechnung nicht.
ZUGFeRD erstellen
XML strukturiert

XRechnung

Eine strukturierte XML-Datei ohne eigene PDF-Ansicht. Häufig bei öffentlichen Auftraggebern gefragt und auch im Austausch zwischen Unternehmen einsetzbar.

So sehen Sie die Inhalte
Ein Viewer stellt die XML-Daten lesbar dar.
Darauf kommt es an
Empfängervorgaben prüfen, etwa zur Käuferreferenz, zur Leitweg-ID und zum Einreichungsweg.
XRechnung erstellen

Rechnungen an Behörden haben eigene Vorgaben. Stimmen Sie Format und Übermittlung mit Ihrem Auftraggeber ab. Informationen zur E-Rechnung beim Bund

Hände führen Stoff unter einer Nähmaschine hindurch

Die Arbeit bleibt Ihre.
Das Format übernimmt die Software.

Sie müssen keine XML-Datei von Hand schreiben. Beginnen Sie mit den Angaben, die Sie auch für eine klassische Rechnung benötigen.

1. Rechnung erstellen
Kunde, Leistungen und Preise erfassen. Die benötigten Rechnungsdaten werden für das gewählte Format zusammengestellt.
2. Angaben und Datei prüfen
Kontrollieren Sie Inhalt und Empfängervorgaben. Mit dem Ausleser können Sie auch erhaltene E-Rechnungen öffnen und technisch prüfen.
3. Versenden und aufbewahren
Nutzen Sie den vereinbarten Übermittlungsweg und bewahren Sie die Originaldatei auf. Für Rechnungen gilt grundsätzlich eine Frist von 8 Jahren.
Versand aus der Software kennenlernen

Gute Daten.
Eine gute Grundlage.

Die Dateiprüfung hilft bei technischen Fehlern. Ob die Leistung stimmt und die steuerlichen Angaben zu Ihrem Fall passen, prüfen Sie selbst.

Eine vorhandene E-Rechnung prüfen
Welche Angaben gehören auf die Rechnung?

Die allgemeinen Pflichtangaben nach § 14 UStG umfassen insbesondere:

  • Namen und Anschriften von Aussteller und Empfänger
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum und eindeutige Rechnungsnummer
  • Art und Umfang der Leistung sowie Leistungszeitpunkt
  • Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag oder einen passenden Hinweis auf die Steuerbefreiung

Je nach Fall und Format kommen weitere Angaben hinzu. Bei einer E-Rechnung gehören die steuerlichen Pflichtangaben in die strukturierten Daten.

Welche Fehler findet eine technische Prüfung?

Zum Beispiel fehlende Pflichtfelder, unzulässige Datenformate oder widersprüchliche Summen. Ein positives Prüfergebnis bestätigt weder die tatsächliche Leistung noch die richtige steuerliche Behandlung.

Wie bewahre ich eine empfangene Datei auf?

Bewahren Sie die strukturierten Originaldaten unversehrt auf. Eine ausgedruckte Rechnung oder eine reine PDF-Ansicht ohne diese Daten ersetzt das Original nicht. Stimmen Sie Ihren Aufbewahrungsprozess mit Ihrer Steuerberatung ab.

Andere Branche.
Passende Antworten.

Von der freiberuflichen Tätigkeit bis zur GmbH: Hier finden Sie Hinweise und Beispiele für Ihren beruflichen Alltag.

Ihre Fragen zur E-Rechnung.

Was unterscheidet eine E-Rechnung von einem PDF?

Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten, die Software auslesen kann. Ein gewöhnliches PDF ohne solche Daten ist eine sonstige Rechnung. Übliche E-Rechnungsformate sind XRechnung und ZUGFeRD in einem geeigneten Profil nach EN 16931.

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen. Bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz endet die allgemeine Frist am 31.12.2026. Bei bis zu 800.000 € gilt sie bis zum Ende des Folgejahres. Danach sind betroffene inländische B2B-Umsätze grundsätzlich elektronisch abzurechnen. Ausnahmen gelten weiterhin; für bestimmte EDI-Verfahren besteht eine eigene Übergangsregelung.

Was gilt für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer müssen seit 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können. Von der Pflicht zur Ausstellung sind sie nach § 34a UStDV ausgenommen. Sie dürfen freiwillig E-Rechnungen ausstellen.

Welches Format passt: ZUGFeRD oder XRechnung?

ZUGFeRD verbindet eine lesbare PDF-Datei mit strukturierten XML-Daten. XRechnung besteht aus strukturierten XML-Daten, die ein Viewer lesbar darstellt. Klären Sie die Anforderungen des Empfängers. Bei ZUGFeRD sind die Profile MINIMUM und BASIC WL keine geeigneten E-Rechnungsprofile.

Brauche ich für den Empfang besondere Software?

Für den Empfang reicht ein E-Mail-Postfach. Ein Viewer hilft, strukturierte XML-Daten lesbar darzustellen. Sie können empfangene Dateien mit unserem Ausleser öffnen und prüfen.

Kann ich E-Rechnungen per E-Mail verschicken?

Für den inländischen B2B-Austausch ist kein einzelner Übermittlungsweg vorgeschrieben. E-Mail ist möglich. Stimmen Sie den Weg mit dem Empfänger ab; öffentliche Auftraggeber können eigene Übermittlungsvorgaben haben.

Was gilt bei Rechnungen an Behörden?

Öffentliche Auftraggeber können besondere Regeln zu Format, Leitweg-ID und Einreichungsweg vorgeben. Die B2B-Übergangsfristen ersetzen diese Vorgaben nicht. Prüfen Sie die Anforderungen Ihres Auftraggebers vor dem Versand.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Für Rechnungen gilt grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren. Bewahren Sie insbesondere die strukturierten Originaldaten unversehrt auf. Ein Ausdruck oder eine reine Bildschirmansicht ersetzt sie nicht.

Was kann eine technische Prüfung feststellen?

Eine Validierung kann beispielsweise fehlende Felder, unpassende Datenformate oder rechnerische Widersprüche erkennen. Sie prüft nicht, ob die Leistung tatsächlich erbracht wurde oder Ihre steuerliche Einordnung richtig ist.

Welche Ausnahmen gibt es?

Die inländische B2B-Pflicht betrifft nicht pauschal jede Rechnung. Unter anderem gibt es Ausnahmen für Kleinunternehmer bei der Ausstellung, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise. Privatkundenrechnungen unterliegen dieser B2B-Pflicht nicht. Auch bestimmte steuerfreie Umsätze sind ausgenommen.

Kann ich hier kostenlos anfangen?

Ja. Sie können ohne Anmeldung mit dem Rechnungsersteller starten. Im kostenlosen Einstieg sind drei Rechnungen pro Monat mit Werbehinweis enthalten. Für regelmäßige Abrechnung, Angebote und weitere Funktionen gibt es Business und Business Plus.

Die nächste Rechnung?
Können Sie hier schreiben.

Starten Sie mit einer einzelnen Rechnung. Wenn daraus ein regelmäßiger Ablauf wird, wachsen die Funktionen mit Ihrem Bedarf.

Kostenlose Rechnung erstellen Tarife ansehen

Wenn aus einem Auftrag viele werden.

Angebote erstellen

Leistungen anbieten und später in die Rechnung übernehmen.

Regelmäßig abrechnen

Wiederholungen einrichten und Folgerechnungen versenden lassen.

Belege erfassen

Unterlagen sammeln und für die Steuerberatung vorbereiten.