Was unterscheidet eine E-Rechnung von einem PDF?
Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten, die Software auslesen kann. Ein gewöhnliches PDF ohne solche Daten ist eine sonstige Rechnung. Übliche E-Rechnungsformate sind XRechnung und ZUGFeRD in einem geeigneten Profil nach EN 16931.
Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen. Bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz endet die allgemeine Frist am 31.12.2026. Bei bis zu 800.000 € gilt sie bis zum Ende des Folgejahres. Danach sind betroffene inländische B2B-Umsätze grundsätzlich elektronisch abzurechnen. Ausnahmen gelten weiterhin; für bestimmte EDI-Verfahren besteht eine eigene Übergangsregelung.
Was gilt für Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer müssen seit 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können. Von der Pflicht zur Ausstellung sind sie nach § 34a UStDV ausgenommen. Sie dürfen freiwillig E-Rechnungen ausstellen.
Welches Format passt: ZUGFeRD oder XRechnung?
ZUGFeRD verbindet eine lesbare PDF-Datei mit strukturierten XML-Daten. XRechnung besteht aus strukturierten XML-Daten, die ein Viewer lesbar darstellt. Klären Sie die Anforderungen des Empfängers. Bei ZUGFeRD sind die Profile MINIMUM und BASIC WL keine geeigneten E-Rechnungsprofile.
Brauche ich für den Empfang besondere Software?
Für den Empfang reicht ein E-Mail-Postfach. Ein Viewer hilft, strukturierte XML-Daten lesbar darzustellen. Sie können empfangene Dateien mit unserem Ausleser öffnen und prüfen.
Kann ich E-Rechnungen per E-Mail verschicken?
Für den inländischen B2B-Austausch ist kein einzelner Übermittlungsweg vorgeschrieben. E-Mail ist möglich. Stimmen Sie den Weg mit dem Empfänger ab; öffentliche Auftraggeber können eigene Übermittlungsvorgaben haben.
Was gilt bei Rechnungen an Behörden?
Öffentliche Auftraggeber können besondere Regeln zu Format, Leitweg-ID und Einreichungsweg vorgeben. Die B2B-Übergangsfristen ersetzen diese Vorgaben nicht. Prüfen Sie die Anforderungen Ihres Auftraggebers vor dem Versand.
Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?
Für Rechnungen gilt grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren. Bewahren Sie insbesondere die strukturierten Originaldaten unversehrt auf. Ein Ausdruck oder eine reine Bildschirmansicht ersetzt sie nicht.
Was kann eine technische Prüfung feststellen?
Eine Validierung kann beispielsweise fehlende Felder, unpassende Datenformate oder rechnerische Widersprüche erkennen. Sie prüft nicht, ob die Leistung tatsächlich erbracht wurde oder Ihre steuerliche Einordnung richtig ist.
Welche Ausnahmen gibt es?
Die inländische B2B-Pflicht betrifft nicht pauschal jede Rechnung. Unter anderem gibt es Ausnahmen für Kleinunternehmer bei der Ausstellung, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise. Privatkundenrechnungen unterliegen dieser B2B-Pflicht nicht. Auch bestimmte steuerfreie Umsätze sind ausgenommen.
Kann ich hier kostenlos anfangen?
Ja. Sie können ohne Anmeldung mit dem Rechnungsersteller starten. Im kostenlosen Einstieg sind drei Rechnungen pro Monat mit Werbehinweis enthalten. Für regelmäßige Abrechnung, Angebote und weitere Funktionen gibt es Business und Business Plus.