Einfach Daten eingeben
Geben Sie Ihre Architektur-Leistungen, Kundendaten und Zahlungsbedingungen ein. Die Pflichtangaben werden vor dem Export geprüft.

// E-RECHNUNG · BROWSER-TOOL
Architektur-Projekte erfordern komplexe Abrechnungen über Leistungsphasen. Unser Tool macht die E-Rechnung einfach – Abschläge, Schlussrechnungen, HOAI-Phasen.
// PRODUKTABLAUF
Leistungen aus Architektur erfassen und das passende Rechnungsformat wählen.
Geben Sie Ihre Architektur-Leistungen, Kundendaten und Zahlungsbedingungen ein. Die Pflichtangaben werden vor dem Export geprüft.

Wählen Sie Steuersatz oder Kleinunternehmerregelung und entscheiden Sie anschließend zwischen klassischem PDF, ZUGFeRD und XRechnung.

Laden Sie die fertige Rechnung als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung herunter — passend zu Privatkunde, Unternehmen oder Behörde.

Der kostenlose Generator arbeitet weitgehend in Ihrem Browser. Konten- und Rechnungsdaten der Cloud-Funktionen liegen verschlüsselt in Frankfurt.
Konten- und Rechnungsdaten der Anwendung werden in der AWS-Region Frankfurt verarbeitet und verschlüsselt gespeichert. Verbindungen sind TLS-geschützt; Zugriffe sind rollenbasiert begrenzt.
Im kostenlosen Generator werden Rechnungsdaten lokal verarbeitet und nicht dauerhaft auf unseren Servern gespeichert.
Editor-Ausgaben und Validator-Regelsätze sind versioniert und im Standards-Register dokumentiert. Ein technischer Regelstatus ist keine Annahmegarantie.
Wir verkaufen keine Kundendaten. Notwendige Dienstleister sind vertraglich eingebunden und in der Datenschutzerklärung aufgeführt.
// FUNKTION 01
Architekten müssen Leistungsphasen (LP1–LP9) separat abrechnen. Unser Tool erlaubt detaillierte Positionsbeschreibungen und unterstützt Abschlagsrechnungen für jede Phase.
Honorarstruktur 2026 nach HOAI: Seit dem BGH-Urteil vom Juli 2019 (zur EuGH-Entscheidung Rs. C-377/17) sind die HOAI-Mindest- und Höchstsätze für Verträge ab 2021 nicht mehr verbindlich — sie gelten aber weiter als Orientierungsgröße und sind in vielen Verträgen weiterhin als Honorartafel vereinbart. Übliche Stundenhonorare frei verhandelt liegen 2026 bei 90-180 €/h für freie Architekten, 110-220 €/h für beratende Ingenieure und Sonderfachleute (Tragwerk, TGA, Brandschutz). Bei HOAI-Verträgen wird das Honorar aus Honorarzone (I-V), anrechenbaren Kosten und Leistungsbild berechnet.
Pflicht-Architekten-Angaben auf der Rechnung: Architektenkammer-Mitgliedsnummer (für die Berufshaftpflicht entscheidend), Bezug zur erbrachten Leistungsphase (LP1-LP9 nach §34 HOAI), bei Bauleitung die Versicherungsbestätigung der Berufshaftpflicht (oft 1,5-3 Mio. € Personenschäden, 250.000 €-1 Mio. € Vermögensschäden). Sicherheitsleistungen (häufig 5 % bis Abnahme) müssen klar als 'Einbehalt gem. Vertrag' ausgewiesen werden.
// FUNKTION 02
Für Privatkunden genügt PDF. Unternehmenskunden verarbeiten ZUGFeRD oder XRechnung; die Empfangspflicht gilt seit 2025. Kleinunternehmer bleiben nach § 34a UStDV von der Ausstellungspflicht befreit.
Rechnung schreiben, Format wählen, Pflichtangaben prüfen.
Ohne Kreditkarte starten; mehr Volumen bleibt optional.
Rechnung für Architekten: schneller als je zuvor.
Beide Standards. Alle Kunden. Keine Probleme.
Sofort starten. Kein Account nötig.
Cryptische XML-Dateien? Kein Problem. Unser Viewer wandelt technische Datensätze (XRechnung/ZUGFeRD) in eine verständliche Rechnungsansicht.
// KOSTENLOS STARTEN
3 Rechnungen pro Monat dauerhaft kostenlos. Für mehr Volumen: 14 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig.
Starten Sie unverbindlich mit dem Generator. Wechseln Sie jederzeit für mehr Komfort.
Für gelegentliche Rechnungen
Automatisierung & Speicher
Alles, was Sie über E-Rechnungen wissen müssen.
// DIREKT IM BROWSER
Kostenlos. Ohne Anmeldung. Sofort-Download.
// WISSEN
Typische Abschlagsrechnung für ein Einfamilienhaus, anrechenbare Kosten 480.000 €, Honorarzone III, Mindestsatz:
| Pos. | Leistung | Anteil | Betrag |
|---|---|---|---|
| 1 | Grundhonorar §35 HOAI, anrechenbar 480.000 €, Zone III | 100 % | 62.840,00 € |
| 2 | davon LP5 Ausführungsplanung (25 %), abgeschlossen | 25 % | 15.710,00 € |
| 3 | Nebenkosten pauschal 5 % gem. Vertrag | 5 % | 785,50 € |
| Netto | 16.495,50 € | ||
| USt. 19 % | 3.134,15 € | ||
| Abschlag brutto (LP5) | 19.629,65 € | ||
Wichtig: Auf jeder Abschlagsrechnung muss klar erkennbar sein, dass es sich um eine Abschlagsrechnung nach §15 Abs. 2 HOAI handelt — nicht um die Schlussrechnung. Die Schlussrechnung listet alle 9 Leistungsphasen, alle bisherigen Abschläge mit Datum und Nummer, und berechnet die Differenz zur tatsächlich geschuldeten Vergütung.
Die anrechenbaren Kosten nach §4 HOAI sind die Bezugsgröße für das Honorar. Sie umfassen die Bauwerkskosten ohne Grundstück, Erschließung und ohne Honorare anderer Planer. Praxis-Falle: Auf der Abschlagsrechnung werden oft geschätzte Kostenfeststellungen verwendet — auf der Schlussrechnung dann die endgültigen Kosten. Wenn die endgültigen Kosten niedriger ausfallen, muss der Architekt zu viel gezahltes Honorar zurückerstatten. Daher: Schlussrechnung erst nach Kostenfeststellung gem. DIN 276 erstellen.
Honorarzonen I-V werden nach Planungsanforderungen klassifiziert (Zone I: einfachste Anforderungen, Zone V: höchste). Bei Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern mit gehobener Ausstattung wird typischerweise Zone III angesetzt. Die Zonenklassifikation beeinflusst das Honorar um bis zu 60 % — sie sollte im Architektenvertrag eindeutig festgelegt sein.