Rechnungen als Architekt erstellen: PDF, ZUGFeRD oder XRechnung.

Architektur-Projekte erfordern komplexe Abrechnungen über Leistungsphasen. Unser Tool macht die E-Rechnung einfach – Abschläge, Schlussrechnungen, HOAI-Phasen.

Rechnungen als Architekt erstellen: <span class='text-highlight'>PDF, ZUGFeRD oder XRechnung</span>.

Offiziell konform mit deutschen Standards

ZUGFeRD 2.5 (Profile)
XRechnung 3.0.2
DIN EN 16931
GoBD Konform

Rechnung als Architekt in 3 Schritten

Leistungen aus Architektur erfassen und das passende Rechnungsformat wählen.

Schritt 1

Einfach Daten eingeben

Geben Sie Ihre Architektur-Leistungen, Kundendaten und Zahlungsbedingungen ein. Die Pflichtangaben werden vor dem Export geprüft.

Einfach Daten eingeben
Schritt 2

Automatisch rechtskonform

Wählen Sie Steuersatz oder Kleinunternehmerregelung und entscheiden Sie anschließend zwischen klassischem PDF, ZUGFeRD und XRechnung.

Automatisch rechtskonform
Schritt 3

Fertig zum Versenden

Laden Sie die fertige Rechnung als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung herunter — passend zu Privatkunde, Unternehmen oder Behörde.

Fertig zum Versenden
Datenschutz & Sicherheit

Deine Daten bleiben deine Daten.

Keine Kompromisse. Privacy by Design, deutsche Server und offizielle Standards — für dich selbstverständlich, für uns Pflicht.

Server in Frankfurt (DE)

Serverstandort Deutschland — keine US-Cloud

Alle Prozesse laufen ausschließlich auf ISO-27001-zertifizierten Servern in Deutschland. Strenge DSGVO-Einhaltung, verschlüsselte Übertragung, kein Datenexport in Drittländer.

DSGVO-konform · aktiv EU-Rechenzentrum TLS 1.3 + AES-256

Lokale Verarbeitung

Sensible Rechnungsdaten werden — wo technisch möglich — direkt im Browser verarbeitet. Im kostenlosen Generator gibt es keine dauerhafte Speicherung auf unseren Servern.

Offizielle Standards

Wir validieren gegen die offiziellen KoSIT-Schemata für XRechnung 3.0 und die ZUGFeRD 2.3-Spezifikation. Deine Rechnungen sind in jedem Amts-Viewer akzeptiert.

Kein Datenverkauf

Dein Geschäft geht nur dich etwas an. Wir finanzieren uns über den Business-Tarif — deine Daten werden niemals verkauft oder geteilt.

HOAI-Abrechnung vereinfacht

Architekten müssen Leistungsphasen (LP1–LP9) separat abrechnen. Unser Tool erlaubt detaillierte Positionsbeschreibungen und unterstützt Abschlagsrechnungen für jede Phase.

Honorarstruktur 2026 nach HOAI: Seit dem BGH-Urteil vom Juli 2019 (zur EuGH-Entscheidung Rs. C-377/17) sind die HOAI-Mindest- und Höchstsätze für Verträge ab 2021 nicht mehr verbindlich — sie gelten aber weiter als Orientierungsgröße und sind in vielen Verträgen weiterhin als Honorartafel vereinbart. Übliche Stundenhonorare frei verhandelt liegen 2026 bei 90-180 €/h für freie Architekten, 110-220 €/h für beratende Ingenieure und Sonderfachleute (Tragwerk, TGA, Brandschutz). Bei HOAI-Verträgen wird das Honorar aus Honorarzone (I-V), anrechenbaren Kosten und Leistungsbild berechnet.

Pflicht-Architekten-Angaben auf der Rechnung: Architektenkammer-Mitgliedsnummer (für die Berufshaftpflicht entscheidend), Bezug zur erbrachten Leistungsphase (LP1-LP9 nach §34 HOAI), bei Bauleitung die Versicherungsbestätigung der Berufshaftpflicht (oft 1,5-3 Mio. € Personenschäden, 250.000 €-1 Mio. € Vermögensschäden). Sicherheitsleistungen (häufig 5 % bis Abnahme) müssen klar als 'Einbehalt gem. Vertrag' ausgewiesen werden.

Leistungsphasen als einzelne Positionen
Abschlagsrechnungen & Schlussrechnungen (HOAI-konform)
XRechnung für öffentliche Bauherren (Pflicht)
Syntax EN 16931 Prüfung erfolgreich
CIUS Regeln Keine Fehler gefunden
Berechnungen Mathematisch korrekt
Für freie Architekten

Ein Datensatz,
drei Rechnungsformate.

Für Privatkunden genügt PDF. Unternehmenskunden verarbeiten ZUGFeRD oder XRechnung; die Empfangspflicht gilt seit 2025. Kleinunternehmer bleiben nach § 34a UStDV von der Ausstellungspflicht befreit.

LP1–LP9 HOAI Phasen
XRechnung Behörden-Pflicht
Zugferd Generator
Vorteile

Was das Rechnungsprogramm für Architekten abdeckt

Rechnung schreiben, Format wählen, Pflichtangaben prüfen.

3 Rechnungen pro Monat frei

Ohne Kreditkarte starten; mehr Volumen bleibt optional.

In 2 Minuten fertig

Rechnung für Architekten: schneller als je zuvor.

ZUGFeRD & XRechnung

Beide Standards. Alle Kunden. Keine Probleme.

Ohne Anmeldung

Sofort starten. Kein Account nötig.

Gratis Tool

E-Rechnung erhalten?
Sofort lesbar machen.

Cryptische XML-Dateien? Kein Problem. Unser Viewer wandelt technische Datensätze (XRechnung/ZUGFeRD) in eine verständliche Rechnungsansicht.

rechnung_2026.xml

Jetzt Rechnung als Architekt erstellen

3 Rechnungen pro Monat dauerhaft kostenlos. Für mehr Volumen: 14 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig.

14 Tage kostenlos testen
DSGVO-Konform Made in Germany Keine Kreditkarte nötig Kostenlose Testphase
Transparenz

Ihr Weg zur E-Rechnung

Starten Sie unverbindlich mit dem Generator. Wechseln Sie jederzeit für mehr Komfort.

Generator

Für gelegentliche Rechnungen

0 /Monat
  • 3 Rechnungen / Monat
  • XRechnung & ZUGFeRD
  • Einfache Datenspeicherung
  • Kein Adressbuch

Business Cloud

Automatisierung & Speicher

7,44 /Monat
  • Alles aus Free +
  • E-Mail Versand
  • Unbegrenzte Rechnungen
  • Kunden & Artikel speichern
  • Sicherer Cloud-Speicher
  • GoBD-konforme Archivierung
  • Umsatz-Statistik
  • Premium Vorlagen
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie über E-Rechnungen wissen müssen.

Bereit? Erstellen Sie jetzt Ihre erste Rechnung in 30 Sekunden.

Kostenlos. Ohne Anmeldung. Sofort-Download.

DSGVO-Konform Made in Germany

Wissenswertes für Architekten

Gilt die E-Rechnungspflicht für Architekten?

Ja, beim Empfang: Seit 01.01.2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht beginnt gestaffelt am 01.01.2027 und 01.01.2028. Für Privatkunden (B2C) genügt weiterhin eine klassische PDF-Rechnung; Kleinunternehmer bleiben nach § 34a UStDV von der Ausstellungspflicht befreit.

Was ist ZUGFeRD und brauche ich das?

ZUGFeRD ist das beliebteste E-Rechnungsformat in Deutschland. Es ist eine PDF-Datei mit eingebetteten XML-Daten – Sie können es lesen, Ihr Kunde kann es maschinell verarbeiten. Unser Generator erstellt ZUGFeRD-Rechnungen kostenlos – kein Fachwissen nötig.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Kleinunternehmer (§ 19 UStG) müssen E-Rechnungen seit 2025 empfangen können, sind nach § 34a UStDV aber dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit. Unser Tool bietet eine automatische Kleinunternehmer-Option: Umsatzsteuer auf 0% und der Hinweis zur Kleinunternehmerregelung werden automatisch gesetzt.

Beispiel: Abschlagsrechnung nach HOAI-Leistungsphase 5

Typische Abschlagsrechnung für ein Einfamilienhaus, anrechenbare Kosten 480.000 €, Honorarzone III, Mindestsatz:

Pos.LeistungAnteilBetrag
1Grundhonorar §35 HOAI, anrechenbar 480.000 €, Zone III100 %62.840,00 €
2davon LP5 Ausführungsplanung (25 %), abgeschlossen25 %15.710,00 €
3Nebenkosten pauschal 5 % gem. Vertrag5 %785,50 €
Netto16.495,50 €
USt. 19 %3.134,15 €
Abschlag brutto (LP5)19.629,65 €

Wichtig: Auf jeder Abschlagsrechnung muss klar erkennbar sein, dass es sich um eine Abschlagsrechnung nach §15 Abs. 2 HOAI handelt — nicht um die Schlussrechnung. Die Schlussrechnung listet alle 9 Leistungsphasen, alle bisherigen Abschläge mit Datum und Nummer, und berechnet die Differenz zur tatsächlich geschuldeten Vergütung.

Honorarzonen, anrechenbare Kosten und der Streit um die Schlussrechnung

Die anrechenbaren Kosten nach §4 HOAI sind die Bezugsgröße für das Honorar. Sie umfassen die Bauwerkskosten ohne Grundstück, Erschließung und ohne Honorare anderer Planer. Praxis-Falle: Auf der Abschlagsrechnung werden oft geschätzte Kostenfeststellungen verwendet — auf der Schlussrechnung dann die endgültigen Kosten. Wenn die endgültigen Kosten niedriger ausfallen, muss der Architekt zu viel gezahltes Honorar zurückerstatten. Daher: Schlussrechnung erst nach Kostenfeststellung gem. DIN 276 erstellen.

Honorarzonen I-V werden nach Planungsanforderungen klassifiziert (Zone I: einfachste Anforderungen, Zone V: höchste). Bei Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern mit gehobener Ausstattung wird typischerweise Zone III angesetzt. Die Zonenklassifikation beeinflusst das Honorar um bis zu 60 % — sie sollte im Architektenvertrag eindeutig festgelegt sein.