E-Rechnung für Architekten: Kostenlos & rechtskonform.
Architektur-Projekte erfordern komplexe Abrechnungen über Leistungsphasen. Unser Tool macht die E-Rechnung einfach – Abschläge, Schlussrechnungen, HOAI-Phasen.
Offiziell konform mit deutschen Standards
E-Rechnung als Architekt in 3 Schritten
Speziell für Architektur optimiert.
Einfach Daten eingeben
Geben Sie Ihre Architektur-Leistungen und Kundendaten ein. Unser Tool kennt die Pflichtangaben für Architekten – keine Fehler mehr.

Automatisch rechtskonform
Wählen Sie Ihren Steuersatz (0%, 7%, 19%) oder die Kleinunternehmerregelung. Alles wird automatisch korrekt berechnet und im ZUGFeRD-Format kodiert.

Fertig zum Versenden
Laden Sie Ihre E-Rechnung als ZUGFeRD-PDF herunter. Erfüllt alle Anforderungen der E-Rechnungspflicht 2025/2026. Sofort an Kunden schickbar.

Deine Daten bleiben deine Daten.
Keine Kompromisse. Privacy by Design, deutsche Server und offizielle Standards — für dich selbstverständlich, für uns Pflicht.
Serverstandort Deutschland — keine US-Cloud
Alle Prozesse laufen ausschließlich auf ISO-27001-zertifizierten Servern in Deutschland. Strenge DSGVO-Einhaltung, verschlüsselte Übertragung, kein Datenexport in Drittländer.
Lokale Verarbeitung
Sensible Rechnungsdaten werden — wo technisch möglich — direkt im Browser verarbeitet. Im kostenlosen Generator gibt es keine dauerhafte Speicherung auf unseren Servern.
Offizielle Standards
Wir validieren gegen die offiziellen KoSIT-Schemata für XRechnung 3.0 und die ZUGFeRD 2.3-Spezifikation. Deine Rechnungen sind in jedem Amts-Viewer akzeptiert.
Kein Datenverkauf
Dein Geschäft geht nur dich etwas an. Wir finanzieren uns über den Business-Tarif — deine Daten werden niemals verkauft oder geteilt.
HOAI-Abrechnung vereinfacht
Architekten müssen Leistungsphasen (LP1–LP9) separat abrechnen. Unser Tool erlaubt detaillierte Positionsbeschreibungen und unterstützt Abschlagsrechnungen für jede Phase.
Honorarstruktur 2026 nach HOAI: Seit dem BGH-Urteil vom Juli 2019 (zur EuGH-Entscheidung Rs. C-377/17) sind die HOAI-Mindest- und Höchstsätze für Verträge ab 2021 nicht mehr verbindlich — sie gelten aber weiter als Orientierungsgröße und sind in vielen Verträgen weiterhin als Honorartafel vereinbart. Übliche Stundenhonorare frei verhandelt liegen 2026 bei 90-180 €/h für freie Architekten, 110-220 €/h für beratende Ingenieure und Sonderfachleute (Tragwerk, TGA, Brandschutz). Bei HOAI-Verträgen wird das Honorar aus Honorarzone (I-V), anrechenbaren Kosten und Leistungsbild berechnet.
Pflicht-Architekten-Angaben auf der Rechnung: Architektenkammer-Mitgliedsnummer (für die Berufshaftpflicht entscheidend), Bezug zur erbrachten Leistungsphase (LP1-LP9 nach §34 HOAI), bei Bauleitung die Versicherungsbestätigung der Berufshaftpflicht (oft 1,5-3 Mio. € Personenschäden, 250.000 €-1 Mio. € Vermögensschäden). Sicherheitsleistungen (häufig 5 % bis Abnahme) müssen klar als 'Einbehalt gem. Vertrag' ausgewiesen werden.
Ab 2026 auf der
sicheren Seite.
Die E-Rechnungspflicht betrifft seit 2025 alle Unternehmer im B2B-Bereich – auch Architekten. Mit unserem Tool sind Sie schon heute compliant, ohne Mehrkosten.
Warum Architekten unser Tool lieben
Einfach. Kostenlos. Rechtskonform. Was braucht man mehr?
Dauerhaft Kostenlos
Kein Abo, keine versteckten Gebühren, immer gratis.
In 2 Minuten fertig
Rechnung für Architekten: schneller als je zuvor.
ZUGFeRD & XRechnung
Beide Standards. Alle Kunden. Keine Probleme.
Ohne Anmeldung
Sofort starten. Kein Account nötig.
E-Rechnung erhalten?
Sofort lesbar machen.
Cryptische XML-Dateien? Kein Problem. Unser Viewer wandelt technische Datensätze (XRechnung/ZUGFeRD) in eine verständliche Rechnungsansicht.
Jetzt E-Rechnung als Architekt erstellen
3 Rechnungen pro Monat dauerhaft kostenlos. Für mehr Volumen: 14 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig.
Ihr Weg zur E-Rechnung
Starten Sie unverbindlich mit dem Generator. Wechseln Sie jederzeit für mehr Komfort.
Generator
Für gelegentliche Rechnungen
- 3 Rechnungen / Monat
- XRechnung & ZUGFeRD
- Einfache Datenspeicherung
- Kein Adressbuch
Business Cloud
Automatisierung & Speicher
- Alles aus Free +
- E-Mail Versand
- Unbegrenzte Rechnungen
- Kunden & Artikel speichern
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Wissenswertes für Architekten
Was ist ZUGFeRD und brauche ich das?
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Beispiel: Abschlagsrechnung nach HOAI-Leistungsphase 5
Typische Abschlagsrechnung für ein Einfamilienhaus, anrechenbare Kosten 480.000 €, Honorarzone III, Mindestsatz:
| Pos. | Leistung | Anteil | Betrag |
|---|---|---|---|
| 1 | Grundhonorar §35 HOAI, anrechenbar 480.000 €, Zone III | 100 % | 62.840,00 € |
| 2 | davon LP5 Ausführungsplanung (25 %), abgeschlossen | 25 % | 15.710,00 € |
| 3 | Nebenkosten pauschal 5 % gem. Vertrag | 5 % | 785,50 € |
| Netto | 16.495,50 € | ||
| USt. 19 % | 3.134,15 € | ||
| Abschlag brutto (LP5) | 19.629,65 € | ||
Wichtig: Auf jeder Abschlagsrechnung muss klar erkennbar sein, dass es sich um eine Abschlagsrechnung nach §15 Abs. 2 HOAI handelt — nicht um die Schlussrechnung. Die Schlussrechnung listet alle 9 Leistungsphasen, alle bisherigen Abschläge mit Datum und Nummer, und berechnet die Differenz zur tatsächlich geschuldeten Vergütung.
Honorarzonen, anrechenbare Kosten und der Streit um die Schlussrechnung
Die anrechenbaren Kosten nach §4 HOAI sind die Bezugsgröße für das Honorar. Sie umfassen die Bauwerkskosten ohne Grundstück, Erschließung und ohne Honorare anderer Planer. Praxis-Falle: Auf der Abschlagsrechnung werden oft geschätzte Kostenfeststellungen verwendet — auf der Schlussrechnung dann die endgültigen Kosten. Wenn die endgültigen Kosten niedriger ausfallen, muss der Architekt zu viel gezahltes Honorar zurückerstatten. Daher: Schlussrechnung erst nach Kostenfeststellung gem. DIN 276 erstellen.
Honorarzonen I-V werden nach Planungsanforderungen klassifiziert (Zone I: einfachste Anforderungen, Zone V: höchste). Bei Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern mit gehobener Ausstattung wird typischerweise Zone III angesetzt. Die Zonenklassifikation beeinflusst das Honorar um bis zu 60 % — sie sollte im Architektenvertrag eindeutig festgelegt sein.