E-Rechnung für Freiberufler: Kostenlos & rechtskonform.
Als Freiberufler stecken Sie Ihre Zeit in Ihre Projekte — nicht in die Buchhaltung. Erstellen Sie Rechnungen für Stundenhonorare, Tagessätze und Projektpauschalen in unter 2 Minuten. Für deutsche und internationale Kunden: ZUGFeRD, XRechnung und Reverse Charge automatisch inklusive.
Offiziell konform mit deutschen Standards
E-Rechnung als Freiberufler in 3 Schritten
Speziell für Freie Berufe optimiert.
Einfach Daten eingeben
Geben Sie Ihre Freie Berufe-Leistungen und Kundendaten ein. Unser Tool kennt die Pflichtangaben für Freiberufler – keine Fehler mehr.

Automatisch rechtskonform
Wählen Sie Ihren Steuersatz (0%, 7%, 19%) oder die Kleinunternehmerregelung. Alles wird automatisch korrekt berechnet und im ZUGFeRD-Format kodiert.

Fertig zum Versenden
Laden Sie Ihre E-Rechnung als ZUGFeRD-PDF herunter. Erfüllt alle Anforderungen der E-Rechnungspflicht 2025/2026. Sofort an Kunden schickbar.

Deine Daten bleiben deine Daten.
Keine Kompromisse. Privacy by Design, deutsche Server und offizielle Standards — für dich selbstverständlich, für uns Pflicht.
Serverstandort Deutschland — keine US-Cloud
Alle Prozesse laufen ausschließlich auf ISO-27001-zertifizierten Servern in Deutschland. Strenge DSGVO-Einhaltung, verschlüsselte Übertragung, kein Datenexport in Drittländer.
Lokale Verarbeitung
Sensible Rechnungsdaten werden — wo technisch möglich — direkt im Browser verarbeitet. Im kostenlosen Generator gibt es keine dauerhafte Speicherung auf unseren Servern.
Offizielle Standards
Wir validieren gegen die offiziellen KoSIT-Schemata für XRechnung 3.0 und die ZUGFeRD 2.3-Spezifikation. Deine Rechnungen sind in jedem Amts-Viewer akzeptiert.
Kein Datenverkauf
Dein Geschäft geht nur dich etwas an. Wir finanzieren uns über den Business-Tarif — deine Daten werden niemals verkauft oder geteilt.
Rechnungen für Freelance-Projekte
Freiberufler haben je nach Auftragsart unterschiedliche Abrechnungsmodelle: Stunden multipliziert mit Stundensatz für kleinere Aufträge, Tagessätze für längere Projekteinsätze, Pauschalpreise für klar definierte Liefergegenstände oder Meilenstein-Abschläge bei komplexen Projekten. Alle Modelle deckt unser Rechnungsgenerator vollständig ab.
Realistische Tagessätze für freiberufliche Tätigkeiten 2026: Texter und Lektoren 480-900 €/Tag, UX/UI-Designer 700-1.200 €/Tag, Marketing-Berater 800-1.400 €/Tag, Übersetzer 0,12-0,22 €/Wort bzw. 350-700 €/Tag, Trainer und Dozenten 800-2.000 €/Tag bei Inhouse-Schulungen. Stundensätze liegen typischerweise bei einem Achtel des Tagessatzes — wer 1.000 €/Tag aufruft, rechnet etwa 125 €/h für kleinere Aufgaben.
Achtung Scheinselbstständigkeit: Wer als Freiberufler über längere Zeiträume nur einen einzigen Auftraggeber hat, weisungsgebunden im Büro arbeitet und keine eigene unternehmerische Infrastruktur betreibt, riskiert ein DRV-Statusfeststellungsverfahren. Auf Rechnungen sollte daher immer die eigenständige Leistungsbeschreibung erkennbar sein — keine reinen Stundenzettel ohne Werk-/Projektbezug. Konkrete Bewertung: bitte Steuerberater konsultieren.
Ab 2026 auf der
sicheren Seite.
Die E-Rechnungspflicht betrifft seit 2025 alle Unternehmer im B2B-Bereich – auch Freiberufler. Mit unserem Tool sind Sie schon heute compliant, ohne Mehrkosten.
Warum Freiberufler unser Tool lieben
Einfach. Kostenlos. Rechtskonform. Was braucht man mehr?
Dauerhaft Kostenlos
Kein Abo, keine versteckten Gebühren, immer gratis.
In 2 Minuten fertig
Rechnung für Freiberufler: schneller als je zuvor.
ZUGFeRD & XRechnung
Beide Standards. Alle Kunden. Keine Probleme.
Ohne Anmeldung
Sofort starten. Kein Account nötig.
E-Rechnung erhalten?
Sofort lesbar machen.
Cryptische XML-Dateien? Kein Problem. Unser Viewer wandelt technische Datensätze (XRechnung/ZUGFeRD) in eine verständliche Rechnungsansicht.
Jetzt E-Rechnung als Freiberufler erstellen
3 Rechnungen pro Monat dauerhaft kostenlos. Für mehr Volumen: 14 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig.
Ihr Weg zur E-Rechnung
Starten Sie unverbindlich mit dem Generator. Wechseln Sie jederzeit für mehr Komfort.
Generator
Für gelegentliche Rechnungen
- 3 Rechnungen / Monat
- XRechnung & ZUGFeRD
- Einfache Datenspeicherung
- Kein Adressbuch
Business Cloud
Automatisierung & Speicher
- Alles aus Free +
- E-Mail Versand
- Unbegrenzte Rechnungen
- Kunden & Artikel speichern
- Sicherer Cloud-Speicher
- GoBD-konforme Archivierung
- Umsatz-Statistik
- Premium Vorlagen
Testen Sie die Effizienz.
Preise ansehenHäufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über E-Rechnungen wissen müssen.
Bereit? Erstellen Sie jetzt Ihre erste Rechnung in 30 Sekunden.
Kostenlos. Ohne Anmeldung. Sofort-Download.
Wissenswertes für Freiberufler
Was ist ZUGFeRD und brauche ich das?
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Freier Beruf vs. Gewerbe — was bedeutet das für meine Rechnung?
Freie Berufe nach §18 EStG (Katalog- und katalogähnliche Berufe) wie Journalisten, Künstler, beratende Ingenieure, Heilberufe, Rechtsanwälte zahlen keine Gewerbesteuer und müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen. Inhaltlich unterscheidet sich Ihre Rechnung aber nicht von einer Gewerberechnung: dieselben Pflichtangaben nach §14 UStG, dieselben Aufbewahrungspflichten (10 Jahre), dieselben E-Rechnungs-Vorgaben ab 2025/2027.
Wichtig: Auf der Rechnung müssen Sie nicht angeben, ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind — das ergibt sich aus Ihrer Steuernummer. Die Bezeichnung 'Freiberufler' im Briefkopf ist optional, aber häufig vertrauensbildend bei Auftraggebern aus regulierten Branchen.
Reverse-Charge-Rechnung an EU-Kunden — Schritt für Schritt
Wenn Ihr B2B-Kunde im EU-Ausland eine gültige USt-IdNr. besitzt, gilt §13b UStG (Reverse Charge). Auf der Rechnung benötigen Sie:
- Ihre eigene deutsche USt-IdNr. (DE...) — nicht die Steuernummer
- Die ausländische USt-IdNr. des Kunden (z.B. ATU..., FR..., NL...)
- Steuersatz 0 % auf jeder Position
- Pflichthinweis: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse Charge / Art. 196 Council Directive 2006/112/EC"
- Meldung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) bis zum 25. des Folgemonats
Validieren Sie die USt-IdNr. des Kunden vor jeder Rechnung über das BZSt-Online-Portal — eine ungültige USt-IdNr. macht Ihre Rechnung umsatzsteuerpflichtig, Sie haften dann auf 19 %.