Einfach Daten eingeben
Geben Sie Ihre Freie Berufe-Leistungen, Kundendaten und Zahlungsbedingungen ein. Die Pflichtangaben werden vor dem Export geprüft.

// E-RECHNUNG · BROWSER-TOOL
Als Freiberufler stecken Sie Ihre Zeit in Ihre Projekte — nicht in die Buchhaltung. Erstellen Sie Rechnungen für Stundenhonorare, Tagessätze und Projektpauschalen in unter 2 Minuten. Für deutsche und internationale Kunden: ZUGFeRD, XRechnung und Reverse Charge automatisch inklusive.
// PRODUKTABLAUF
Leistungen aus Freie Berufe erfassen und das passende Rechnungsformat wählen.
Geben Sie Ihre Freie Berufe-Leistungen, Kundendaten und Zahlungsbedingungen ein. Die Pflichtangaben werden vor dem Export geprüft.

Wählen Sie Steuersatz oder Kleinunternehmerregelung und entscheiden Sie anschließend zwischen klassischem PDF, ZUGFeRD und XRechnung.

Laden Sie die fertige Rechnung als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung herunter — passend zu Privatkunde, Unternehmen oder Behörde.

Der kostenlose Generator arbeitet weitgehend in Ihrem Browser. Konten- und Rechnungsdaten der Cloud-Funktionen liegen verschlüsselt in Frankfurt.
Konten- und Rechnungsdaten der Anwendung werden in der AWS-Region Frankfurt verarbeitet und verschlüsselt gespeichert. Verbindungen sind TLS-geschützt; Zugriffe sind rollenbasiert begrenzt.
Im kostenlosen Generator werden Rechnungsdaten lokal verarbeitet und nicht dauerhaft auf unseren Servern gespeichert.
Editor-Ausgaben und Validator-Regelsätze sind versioniert und im Standards-Register dokumentiert. Ein technischer Regelstatus ist keine Annahmegarantie.
Wir verkaufen keine Kundendaten. Notwendige Dienstleister sind vertraglich eingebunden und in der Datenschutzerklärung aufgeführt.
// FUNKTION 01
Freiberufler haben je nach Auftragsart unterschiedliche Abrechnungsmodelle: Stunden multipliziert mit Stundensatz für kleinere Aufträge, Tagessätze für längere Projekteinsätze, Pauschalpreise für klar definierte Liefergegenstände oder Meilenstein-Abschläge bei komplexen Projekten. Alle Modelle deckt unser Rechnungsgenerator vollständig ab.
Realistische Tagessätze für freiberufliche Tätigkeiten 2026: Texter und Lektoren 480-900 €/Tag, UX/UI-Designer 700-1.200 €/Tag, Marketing-Berater 800-1.400 €/Tag, Übersetzer 0,12-0,22 €/Wort bzw. 350-700 €/Tag, Trainer und Dozenten 800-2.000 €/Tag bei Inhouse-Schulungen. Stundensätze liegen typischerweise bei einem Achtel des Tagessatzes — wer 1.000 €/Tag aufruft, rechnet etwa 125 €/h für kleinere Aufgaben.
Achtung Scheinselbstständigkeit: Wer als Freiberufler über längere Zeiträume nur einen einzigen Auftraggeber hat, weisungsgebunden im Büro arbeitet und keine eigene unternehmerische Infrastruktur betreibt, riskiert ein DRV-Statusfeststellungsverfahren. Auf Rechnungen sollte daher immer die eigenständige Leistungsbeschreibung erkennbar sein — keine reinen Stundenzettel ohne Werk-/Projektbezug. Konkrete Bewertung: bitte Steuerberater konsultieren.
// FUNKTION 02
Für Privatkunden genügt PDF. Unternehmenskunden verarbeiten ZUGFeRD oder XRechnung; die Empfangspflicht gilt seit 2025. Kleinunternehmer bleiben nach § 34a UStDV von der Ausstellungspflicht befreit.
Rechnung schreiben, Format wählen, Pflichtangaben prüfen.
Ohne Kreditkarte starten; mehr Volumen bleibt optional.
Rechnung für Freiberufler: schneller als je zuvor.
Beide Standards. Alle Kunden. Keine Probleme.
Sofort starten. Kein Account nötig.
Cryptische XML-Dateien? Kein Problem. Unser Viewer wandelt technische Datensätze (XRechnung/ZUGFeRD) in eine verständliche Rechnungsansicht.
// KOSTENLOS STARTEN
3 Rechnungen pro Monat dauerhaft kostenlos. Für mehr Volumen: 14 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig.
Starten Sie unverbindlich mit dem Generator. Wechseln Sie jederzeit für mehr Komfort.
Für gelegentliche Rechnungen
Automatisierung & Speicher
Alles, was Sie über E-Rechnungen wissen müssen.
// DIREKT IM BROWSER
Kostenlos. Ohne Anmeldung. Sofort-Download.
// WISSEN
Freie Berufe nach §18 EStG (Katalog- und katalogähnliche Berufe) wie Journalisten, Künstler, beratende Ingenieure, Heilberufe, Rechtsanwälte zahlen keine Gewerbesteuer und müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen. Inhaltlich unterscheidet sich Ihre Rechnung aber nicht von einer Gewerberechnung: dieselben Pflichtangaben nach §14 UStG, dieselbe Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren für Rechnungen (Buchungsbelege 10 Jahre), dieselben E-Rechnungs-Vorgaben ab 2025/2027.
Wichtig: Auf der Rechnung müssen Sie nicht angeben, ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind — das ergibt sich aus Ihrer Steuernummer. Die Bezeichnung 'Freiberufler' im Briefkopf ist optional, aber häufig vertrauensbildend bei Auftraggebern aus regulierten Branchen.
Wenn Ihr B2B-Kunde im EU-Ausland eine gültige USt-IdNr. besitzt, gilt §13b UStG (Reverse Charge). Auf der Rechnung benötigen Sie:
Validieren Sie die USt-IdNr. des Kunden vor jeder Rechnung über das BZSt-Online-Portal — eine ungültige USt-IdNr. macht Ihre Rechnung umsatzsteuerpflichtig, Sie haften dann auf 19 %.