Einfach Daten eingeben
Geben Sie Ihre Fotografie-Leistungen, Kundendaten und Zahlungsbedingungen ein. Die Pflichtangaben werden vor dem Export geprüft.

// E-RECHNUNG · BROWSER-TOOL
Als Fotograf wissen Sie: Rechnungen schreiben kostet Zeit, die Sie lieber auf dem Shooting verbringen. Mit unserem kostenlosen Rechnungsprogramm erstellen Sie eine vollständige Fotorechnung in unter 2 Minuten — Shooting-Honorar, Bildbearbeitung und Nutzungsrechte als separate Positionen. ZUGFeRD und XRechnung automatisch inklusive.
// PRODUKTABLAUF
Leistungen aus Fotografie erfassen und das passende Rechnungsformat wählen.
Geben Sie Ihre Fotografie-Leistungen, Kundendaten und Zahlungsbedingungen ein. Die Pflichtangaben werden vor dem Export geprüft.

Wählen Sie Steuersatz oder Kleinunternehmerregelung und entscheiden Sie anschließend zwischen klassischem PDF, ZUGFeRD und XRechnung.

Laden Sie die fertige Rechnung als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung herunter — passend zu Privatkunde, Unternehmen oder Behörde.

Der kostenlose Generator arbeitet weitgehend in Ihrem Browser. Konten- und Rechnungsdaten der Cloud-Funktionen liegen verschlüsselt in Frankfurt.
Konten- und Rechnungsdaten der Anwendung werden in der AWS-Region Frankfurt verarbeitet und verschlüsselt gespeichert. Verbindungen sind TLS-geschützt; Zugriffe sind rollenbasiert begrenzt.
Im kostenlosen Generator werden Rechnungsdaten lokal verarbeitet und nicht dauerhaft auf unseren Servern gespeichert.
Editor-Ausgaben und Validator-Regelsätze sind versioniert und im Standards-Register dokumentiert. Ein technischer Regelstatus ist keine Annahmegarantie.
Wir verkaufen keine Kundendaten. Notwendige Dienstleister sind vertraglich eingebunden und in der Datenschutzerklärung aufgeführt.
// FUNKTION 01
Fotografen rechnen selten nur eine Leistung ab. Auf einer professionellen Fotorechnung stehen: Shooting-Honorar nach Stunden oder Tagessatz, Bildbearbeitungszeit, Nutzungsrechte für Onlinenutzung oder Printmedien — und manchmal sogar zwei verschiedene Steuersätze, weil Bildlizenzen mit 7% abgerechnet werden dürfen.
Marktübliche Fotograf-Honorare 2026: Hochzeitsfotografie 1.800-4.500 € pro Hochzeit (8-12 h), Business- und Portrait-Shootings 600-1.800 € pro Halbtag, Produktfotografie 80-220 € pro freigestelltem Bild oder 1.200-2.800 € Tagessatz Studio, Werbefotografie 1.500-4.500 € pro Drehtag (zzgl. Nutzungsrechte), Eventfotografie 95-180 €/h. Bildbearbeitung wird oft separat mit 25-60 €/Bild oder pauschal pro Strecke abgerechnet.
Nutzungsrechte sind das wirtschaftlich entscheidende Element der Fotorechnung — und meist der größte Streitpunkt. Eine Empfehlung der MFM-Bildhonorartabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) ist hilfreich als Richtschnur. Wichtige Dimensionen: räumlich (regional/national/weltweit), zeitlich (1 Jahr, 5 Jahre, unbegrenzt), inhaltlich (Online/Print/TV/OOH), exklusiv vs. nicht-exklusiv. Rechnung sollte das Nutzungsrecht ausdrücklich auflisten — sonst gilt im Zweifel das 'einfache, unbefristete Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck' (§31 UrhG-Auslegung).
// FUNKTION 02
Für Privatkunden genügt PDF. Unternehmenskunden verarbeiten ZUGFeRD oder XRechnung; die Empfangspflicht gilt seit 2025. Kleinunternehmer bleiben nach § 34a UStDV von der Ausstellungspflicht befreit.
Rechnung schreiben, Format wählen, Pflichtangaben prüfen.
Ohne Kreditkarte starten; mehr Volumen bleibt optional.
Rechnung für Fotografen: schneller als je zuvor.
Beide Standards. Alle Kunden. Keine Probleme.
Sofort starten. Kein Account nötig.
Cryptische XML-Dateien? Kein Problem. Unser Viewer wandelt technische Datensätze (XRechnung/ZUGFeRD) in eine verständliche Rechnungsansicht.
// KOSTENLOS STARTEN
3 Rechnungen pro Monat dauerhaft kostenlos. Für mehr Volumen: 14 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig.
Starten Sie unverbindlich mit dem Generator. Wechseln Sie jederzeit für mehr Komfort.
Für gelegentliche Rechnungen
Automatisierung & Speicher
Alles, was Sie über E-Rechnungen wissen müssen.
// DIREKT IM BROWSER
Kostenlos. Ohne Anmeldung. Sofort-Download.
// WISSEN
Werbeshooting mit getrennt ausgewiesenen Nutzungsrechten — der Klassiker:
| Pos. | Leistung | USt | Netto |
|---|---|---|---|
| 1 | Shooting-Honorar 1 Tag inkl. Aufbau (Studio Berlin) | 19 % | 1.450,00 € |
| 2 | Bildbearbeitung 30 Bilder (Retusche, Color Grading) | 19 % | 680,00 € |
| 3 | Nutzungsrechte Online + Social Media, 2 Jahre, DACH, nicht-exklusiv | 7 % | 1.200,00 € |
| 4 | Visagist (durchlaufend, externe Rechnung 1:1 weiterberechnet) | — | 320,00 € |
| Brutto gesamt | 4.057,30 € | ||
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf Bildlizenzen nach §12 Abs. 2 Nr. 7c UStG gilt nur für die Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte, nicht für die Fotoleistung selbst. Wer 'alles inklusive' zu 19 % abrechnet, verschenkt Marge. Wer die Bildlizenz separat ausweist, profitiert direkt.
Hochzeitspaare sind Privatpersonen (B2C) — keine E-Rechnungspflicht, normales PDF reicht dauerhaft. Aber: Auch B2C-Rechnungen brauchen alle Pflichtangaben nach §14 UStG, sonst entgeht dem Kunden der haushaltsnahe Dienstleistungs-Steuerabzug nicht (Hochzeitsfotos sind keine §35a-Leistung).
Wer hauptberuflich künstlerisch oder publizistisch tätig ist, muss sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) anmelden — pflichtversichert wie ein Angestellter, mit aktuellem Beitragssatz von ca. 5 % auf Honorareinnahmen. Auftraggeber sind ihrerseits zur Künstlersozialabgabe verpflichtet (5 % auf gezahlte Fotograf-Honorare an Selbstständige). Die KSK-Pflicht des Auftraggebers gehört nicht auf Ihre Rechnung — er rechnet selbst mit der KSK ab.