E-Rechnung für Fotografen: Kostenlos & rechtskonform.
Als Fotograf wissen Sie: Rechnungen schreiben kostet Zeit, die Sie lieber auf dem Shooting verbringen. Mit unserem kostenlosen Rechnungsprogramm erstellen Sie eine vollständige Fotorechnung in unter 2 Minuten — Shooting-Honorar, Bildbearbeitung und Nutzungsrechte als separate Positionen. ZUGFeRD und XRechnung automatisch inklusive.
Offiziell konform mit deutschen Standards
E-Rechnung als Fotograf in 3 Schritten
Speziell für Fotografie optimiert.
Einfach Daten eingeben
Geben Sie Ihre Fotografie-Leistungen und Kundendaten ein. Unser Tool kennt die Pflichtangaben für Fotografen – keine Fehler mehr.

Automatisch rechtskonform
Wählen Sie Ihren Steuersatz (0%, 7%, 19%) oder die Kleinunternehmerregelung. Alles wird automatisch korrekt berechnet und im ZUGFeRD-Format kodiert.

Fertig zum Versenden
Laden Sie Ihre E-Rechnung als ZUGFeRD-PDF herunter. Erfüllt alle Anforderungen der E-Rechnungspflicht 2025/2026. Sofort an Kunden schickbar.

Deine Daten bleiben deine Daten.
Keine Kompromisse. Privacy by Design, deutsche Server und offizielle Standards — für dich selbstverständlich, für uns Pflicht.
Serverstandort Deutschland — keine US-Cloud
Alle Prozesse laufen ausschließlich auf ISO-27001-zertifizierten Servern in Deutschland. Strenge DSGVO-Einhaltung, verschlüsselte Übertragung, kein Datenexport in Drittländer.
Lokale Verarbeitung
Sensible Rechnungsdaten werden — wo technisch möglich — direkt im Browser verarbeitet. Im kostenlosen Generator gibt es keine dauerhafte Speicherung auf unseren Servern.
Offizielle Standards
Wir validieren gegen die offiziellen KoSIT-Schemata für XRechnung 3.0 und die ZUGFeRD 2.3-Spezifikation. Deine Rechnungen sind in jedem Amts-Viewer akzeptiert.
Kein Datenverkauf
Dein Geschäft geht nur dich etwas an. Wir finanzieren uns über den Business-Tarif — deine Daten werden niemals verkauft oder geteilt.
Was Fotografen von anderen unterscheidet
Fotografen rechnen selten nur eine Leistung ab. Auf einer professionellen Fotorechnung stehen: Shooting-Honorar nach Stunden oder Tagessatz, Bildbearbeitungszeit, Nutzungsrechte für Onlinenutzung oder Printmedien — und manchmal sogar zwei verschiedene Steuersätze, weil Bildlizenzen mit 7% abgerechnet werden dürfen.
Marktübliche Fotograf-Honorare 2026: Hochzeitsfotografie 1.800-4.500 € pro Hochzeit (8-12 h), Business- und Portrait-Shootings 600-1.800 € pro Halbtag, Produktfotografie 80-220 € pro freigestelltem Bild oder 1.200-2.800 € Tagessatz Studio, Werbefotografie 1.500-4.500 € pro Drehtag (zzgl. Nutzungsrechte), Eventfotografie 95-180 €/h. Bildbearbeitung wird oft separat mit 25-60 €/Bild oder pauschal pro Strecke abgerechnet.
Nutzungsrechte sind das wirtschaftlich entscheidende Element der Fotorechnung — und meist der größte Streitpunkt. Eine Empfehlung der MFM-Bildhonorartabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) ist hilfreich als Richtschnur. Wichtige Dimensionen: räumlich (regional/national/weltweit), zeitlich (1 Jahr, 5 Jahre, unbegrenzt), inhaltlich (Online/Print/TV/OOH), exklusiv vs. nicht-exklusiv. Rechnung sollte das Nutzungsrecht ausdrücklich auflisten — sonst gilt im Zweifel das 'einfache, unbefristete Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck' (§31 UrhG-Auslegung).
Ab 2026 auf der
sicheren Seite.
Die E-Rechnungspflicht betrifft seit 2025 alle Unternehmer im B2B-Bereich – auch Fotografen. Mit unserem Tool sind Sie schon heute compliant, ohne Mehrkosten.
Warum Fotografen unser Tool lieben
Einfach. Kostenlos. Rechtskonform. Was braucht man mehr?
Dauerhaft Kostenlos
Kein Abo, keine versteckten Gebühren, immer gratis.
In 2 Minuten fertig
Rechnung für Fotografen: schneller als je zuvor.
ZUGFeRD & XRechnung
Beide Standards. Alle Kunden. Keine Probleme.
Ohne Anmeldung
Sofort starten. Kein Account nötig.
E-Rechnung erhalten?
Sofort lesbar machen.
Cryptische XML-Dateien? Kein Problem. Unser Viewer wandelt technische Datensätze (XRechnung/ZUGFeRD) in eine verständliche Rechnungsansicht.
Jetzt E-Rechnung als Fotograf erstellen
3 Rechnungen pro Monat dauerhaft kostenlos. Für mehr Volumen: 14 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig.
Ihr Weg zur E-Rechnung
Starten Sie unverbindlich mit dem Generator. Wechseln Sie jederzeit für mehr Komfort.
Generator
Für gelegentliche Rechnungen
- 3 Rechnungen / Monat
- XRechnung & ZUGFeRD
- Einfache Datenspeicherung
- Kein Adressbuch
Business Cloud
Automatisierung & Speicher
- Alles aus Free +
- E-Mail Versand
- Unbegrenzte Rechnungen
- Kunden & Artikel speichern
- Sicherer Cloud-Speicher
- GoBD-konforme Archivierung
- Umsatz-Statistik
- Premium Vorlagen
Testen Sie die Effizienz.
Preise ansehenHäufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über E-Rechnungen wissen müssen.
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Wissenswertes für Fotografen
Was ist ZUGFeRD und brauche ich das?
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Beispiel: Fotorechnung mit gemischten Steuersätzen (7 % / 19 %)
Werbeshooting mit getrennt ausgewiesenen Nutzungsrechten — der Klassiker:
| Pos. | Leistung | USt | Netto |
|---|---|---|---|
| 1 | Shooting-Honorar 1 Tag inkl. Aufbau (Studio Berlin) | 19 % | 1.450,00 € |
| 2 | Bildbearbeitung 30 Bilder (Retusche, Color Grading) | 19 % | 680,00 € |
| 3 | Nutzungsrechte Online + Social Media, 2 Jahre, DACH, nicht-exklusiv | 7 % | 1.200,00 € |
| 4 | Visagist (durchlaufend, externe Rechnung 1:1 weiterberechnet) | — | 320,00 € |
| Brutto gesamt | 4.057,30 € | ||
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf Bildlizenzen nach §12 Abs. 2 Nr. 7c UStG gilt nur für die Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte, nicht für die Fotoleistung selbst. Wer 'alles inklusive' zu 19 % abrechnet, verschenkt Marge. Wer die Bildlizenz separat ausweist, profitiert direkt.
Hochzeit, Privatperson, KSK — drei Fallstricke der Fotograf-Rechnung
Hochzeitspaare sind Privatpersonen (B2C) — keine E-Rechnungspflicht, normales PDF reicht dauerhaft. Aber: Auch B2C-Rechnungen brauchen alle Pflichtangaben nach §14 UStG, sonst entgeht dem Kunden der haushaltsnahe Dienstleistungs-Steuerabzug nicht (Hochzeitsfotos sind keine §35a-Leistung).
Wer hauptberuflich künstlerisch oder publizistisch tätig ist, muss sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) anmelden — pflichtversichert wie ein Angestellter, mit aktuellem Beitragssatz von ca. 5 % auf Honorareinnahmen. Auftraggeber sind ihrerseits zur Künstlersozialabgabe verpflichtet (5 % auf gezahlte Fotograf-Honorare an Selbstständige). Die KSK-Pflicht des Auftraggebers gehört nicht auf Ihre Rechnung — er rechnet selbst mit der KSK ab.