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Mehrwertsteuerrechner: MwSt berechnen — brutto ⇄ netto (19 % & 7 %)

Sofort. Kostenlos. Im Browser. Unser MwSt-Rechner berechnet die Mehrwertsteuer in beide Richtungen: aus dem Netto- den Brutto-Betrag — oder die MwSt aus dem Brutto herausrechnen. Inklusive Reverse-Charge- und Kleinunternehmer-Hinweis, und mit direktem Sprung zu unserer kostenlosen E-Rechnungs-Software.

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Berechnung

Ergebnis

Netto
100,00 €
ohne MwSt
Brutto
119,00 €
inkl. 19 % MwSt
Steuerbetrag
19,00 €
Steuersatz
19 %
Richtung
Netto → Brutto
Eingabe
100,00 €

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Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Es gibt keinen: Mehrwertsteuer (MwSt) und Umsatzsteuer (USt) bezeichnen in Deutschland dieselbe Steuer. „Umsatzsteuer" ist der amtliche Begriff aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG), „Mehrwertsteuer" der umgangssprachliche — auf Rechnungen sind beide zulässig. In der europäischen Norm EN 16931 — und damit in XRechnung und ZUGFeRD — heißt sie „VAT" (Value Added Tax). Was das für Ihre Rechnungen konkret bedeutet, erklärt unser Ratgeber Umsatzsteuer für Selbstständige.

19 % oder 7 % — welcher MwSt-Satz gilt wann?

Deutschland kennt zwei Steuersätze: Der Standardsatz von 19 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, der ermäßigte Satz von 7 % für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Bücher und Personennahverkehr (§ 12 UStG). Bestimmte Umsätze sind ganz steuerfrei. Im Detail:

  • 19 % (Standardsatz): der Regelfall — von Beratung und Dienstleistungen über Hardware bis hin zu Handwerksleistungen und Restaurant-Verzehr vor Ort (seit 1.1.2024 wieder 19 %, vorher temporär 7 %).
  • 7 % (ermäßigter Satz): Lebensmittel (ohne Getränke), Bücher und Zeitungen, Personennahverkehr unter 50 km, Hotel- übernachtungen (nur Übernachtung, nicht Frühstück), kulturelle Leistungen, Heilbehandlungen, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse.
  • 0 % (steuerfrei): innergemeinschaftliche Lieferungen mit gültiger USt-IdNr. des Empfängers, Ausfuhren in Drittländer, bestimmte Heilberufs- und Bildungs- leistungen nach § 4 UStG.
  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG): keine MwSt-Ausweisung auf der Rechnung — nur Hinweis. Voraussetzung ist eine Umsatzgrenze von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (Stand 2026).

Ausführliche Beispiele, wann welcher Satz greift und wie beide auf einer Rechnung kombiniert werden, finden Sie im Ratgeber Brutto und Netto auf der Rechnung.

Mehrwertsteuer herausrechnen: Brutto → Netto

Um die MwSt aus einem Bruttobetrag herauszurechnen, teilen Sie den Bruttobetrag durch den Steuerfaktor: bei 19 % durch 1,19, bei 7 % durch 1,07. Das Ergebnis ist der Nettobetrag; die Differenz zum Brutto ist der Steuerbetrag. Beispiel: 119 € ÷ 1,19 = 100 € netto, also 19 € MwSt.

Formel: Netto = Brutto ÷ (1 + Satz/100) und MwSt = Brutto − Netto. Häufiger Fehler: einfach 19 % vom Bruttobetrag abziehen — das ergibt zu wenig Netto, weil die 19 % auf den Netto-, nicht den Bruttobetrag berechnet werden.

Mehrwertsteuer draufrechnen: Netto → Brutto

Um die MwSt auf einen Nettobetrag aufzuschlagen, multiplizieren Sie den Nettobetrag mit dem Steuerfaktor: bei 19 % mit 1,19, bei 7 % mit 1,07. Beispiel: 250 € netto × 1,19 = 297,50 € brutto — der Steuerbetrag beträgt 47,50 €. Formel: Brutto = Netto × (1 + Satz/100).

Klingt simpel, wird im Alltag aber oft fehlerhaft gerechnet — vor allem, wenn Bruttobeträge auf 1 ct genau passen müssen. Unser Mehrwertsteuerrechner rundet kaufmännisch auf 2 Dezimalstellen mit big.js-Dezimalarithmetik — und vermeidet so die typischen Float-Fallen (kein 0,1 + 0,2 = 0,30000…4).

Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen auf ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus: kein Steuersatz, kein Steuerbetrag — Netto ist gleich Brutto. Pflicht ist stattdessen der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet". Voraussetzung: maximal 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Alle Details, Grenzen und Fallstricke erklärt der Ratgeber Kleinunternehmerregelung 2026.

Kleinbetragsrechnung: vereinfachter MwSt-Ausweis bis 250 €

Bei Rechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) genügen Gesamtbetrag und Steuersatz — der separate Ausweis von Netto- und Steuerbetrag entfällt. Die Grenze gilt inklusive MwSt: 210 € netto + 19 % = 249,90 € brutto liegt noch darunter. Ob Ihr Betrag die Grenze hält, prüfen Sie oben im Rechner; Muster und Pflichtangaben zeigt die Kleinbetragsrechnung-Vorlage.

Reverse-Charge: Wenn der Empfänger die MwSt schuldet

Beim Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Auf der Rechnung steht kein Steuerbetrag, dafür der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers". Typische Fälle: B2B-Leistungen ins EU-Ausland an Unternehmer mit gültiger USt-IdNr., bestimmte Bauleistungen im Inland, Lieferungen von Schrott und Edelmetallen. Prüfen Sie die USt-IdNr. des Empfängers vor dem Versand — unser USt-ID-Format-Checker hilft im ersten Schritt, das offizielle Bestätigungsverfahren läuft über das BZSt.

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer

Was ist der Unterschied zwischen MwSt und USt?

Keiner — die Begriffe meinen dasselbe. 'Umsatzsteuer' ist der amtliche Begriff aus dem UStG, 'Mehrwertsteuer' der umgangssprachliche Ausdruck. Auf Rechnungen ist beides zulässig, in der EU-Norm EN 16931 wird 'VAT' verwendet.

Wann gilt 7 % statt 19 %?

Der ermäßigte Satz (7 %) gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Personennahverkehr, Hotelübernachtungen und einige kulturelle Leistungen. Der Standardsatz (19 %) gilt für alles andere. Die vollständige Liste regelt § 12 Abs. 2 UStG.

Wie berechne ich die MwSt aus einem Bruttobetrag heraus?

Bei 19 %: Bruttobetrag ÷ 1,19 = Nettobetrag. Steuer = Brutto − Netto. Beispiel: 119 € ÷ 1,19 = 100 € netto, also 19 € MwSt. Bei 7 %: ÷ 1,07. Unser Rechner macht beide Richtungen live.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer auf einen Nettobetrag drauf?

Nettobetrag mit dem Steuerfaktor multiplizieren: bei 19 % mit 1,19, bei 7 % mit 1,07. Beispiel: 250 € netto × 1,19 = 297,50 € brutto, die MwSt beträgt 47,50 €. Ein häufiger Fehler ist, 19 % vom Brutto abzuziehen — das ergibt einen falschen Nettobetrag.

Ist ein Brutto-Netto-Rechner dasselbe wie ein Mehrwertsteuerrechner?

Für Rechnungsbeträge ja: Beide rechnen zwischen Netto (ohne MwSt) und Brutto (mit MwSt) um. Davon zu unterscheiden ist der Brutto-Netto-Rechner für Gehälter, der Lohnsteuer und Sozialabgaben berechnet — für Selbstständige haben wir dafür den Freelancer-Brutto-Netto-Rechner.

Was bedeutet Reverse-Charge für die MwSt?

Beim Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, nicht der Leistende. Auf der Rechnung steht 'Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers' und kein Steuerbetrag. Typischer Fall: B2B-Leistungen ins EU-Ausland an Unternehmer mit gültiger USt-IdNr.

Kleinunternehmer — muss ich MwSt berechnen?

Nein. Wer die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG nutzt, weist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und ergänzt den Hinweis 'Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet'. Voraussetzung: Vorjahresumsatz unter 25.000 €, laufendes Jahr unter 100.000 €.

Was gilt bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 €?

Bei Rechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) genügen Gesamtbetrag und Steuersatz — der separate Netto- und Steuerbetrag entfällt. Die Grenze gilt inklusive MwSt: 210 € netto + 19 % = 249,90 € brutto liegt noch darunter. Details im Ratgeber zur Kleinbetragsrechnung.

Welche Steuersätze gelten 2026?

Standardsatz 19 %, ermäßigter Satz 7 %, Null-Satz für bestimmte steuerfreie Leistungen (z. B. innergemeinschaftliche Lieferungen). Die zwischenzeitlichen Sonderregelungen aus der Corona-Zeit und für Gastronomie sind ausgelaufen — seit 1.1.2024 gelten in der Gastronomie wieder 19 % auf Speisen vor Ort.

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