Innergemeinschaftliche Lieferung

EU-Lieferung steuerfrei (§ 4 Nr. 1b UStG)

Steuerfreie Rechnungen an EU-Unternehmen nach § 4 Nr. 1b UStG – mit USt-IdNr.-Prüfung und automatischem Pflichthinweis.

  • Steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG
  • „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" automatisch
  • Beide IDs werden erzwungen und geprüft

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Nettobetrag 850 €
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Muster Consulting GmbH

Lina Berger · Lindenstraße 8 · Köln

Rechnung

Nr. RE-2026-0001

Empfänger

Kunde GmbH

Musterstraße 42 · 10115 Berlin

PositionMengeBetrag
UX-Design & Beratung1850.00 €
Zwischensumme: 850.00 €
zzgl. 19% USt: 161.50 €
Gesamt: 1011.50 €

Zertifizierungen & Standards

Vertrauen durch Transparenz

Made in Germany

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Entwickelt & gehostet in DE

DSGVO-konform

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Sichere Datenverarbeitung

GoBD-konform

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Steuerfreie EU-Rechnung in Minuten

Mit kostenlose-erechnung.de haben Sie alle wichtigen Tools an einem Ort vereint. Sparen Sie Zeit, vermeiden Sie Fehler und arbeiten Sie professionell.

0 % MwSt

Steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG

Pflichthinweis

„Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" automatisch

USt-IdNr.-Pflicht

Beide IDs werden erzwungen und geprüft

EU-Ländercheck

Empfängerland darf nicht Deutschland sein

Mehrsprachig

Hinweistext DE oder EN

PDF & XML

ZUGFeRD / XRechnung Export

Schritt für Schritt

So einfach ist der Ablauf

Erledigen Sie Ihre Rechnungsstellung in wenigen intuitiven Schritten. Unser System validiert jeden Schritt live.

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Automatischer Hinweis auf Steuerfreiheit

So funktioniert's

1

EU-Lieferung wählen

Im Editor unter Steueroptionen aktivieren

2

EU-Land + USt-IdNr.

Empfängerland und USt-IdNr. eintragen

3

Fertig herunterladen

Rechnung inkl. Pflichthinweis exportieren

Grundlagen

Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?

Wenn Sie Waren oder Leistungen an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat liefern und beide Parteien eine gültige USt-IdNr. besitzen, ist die Lieferung nach § 4 Nr. 1b UStG steuerfrei. Die Umsatzsteuer schuldet der Empfänger in seinem Land.

Für wen ist das?

Alle, die EU-B2B abwickeln

01

Freelancer und Agenturen mit EU-Kunden.

02

Online-Händler mit B2B-Lieferungen in die EU.

03

Consultants und Dienstleister mit grenzüberschreitenden Leistungen.

04

Zusammenfassende Meldung (ZM) als CSV-Export für ELSTER – im Premium automatisch aus archivierten EU-Rechnungen.

Häufige Fragen

Alles was Sie wissen müssen.

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine quartalsweise Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern, in der Sie alle innergemeinschaftlichen Lieferungen aufführen. Unser Tool markiert entsprechende Rechnungen, damit Sie diese beim Export leicht finden.

Bereit loszulegen?

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