Innergemeinschaftliche Lieferung
EU-Lieferung steuerfrei (§ 4 Nr. 1b UStG)
Steuerfreie Rechnungen an EU-Unternehmen nach § 4 Nr. 1b UStG – mit USt-IdNr.-Prüfung und automatischem Pflichthinweis.
- Steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG
- „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" automatisch
- Beide IDs werden erzwungen und geprüft
Live-Editor
Muster Consulting GmbH
Lina Berger · Lindenstraße 8 · Köln
Rechnung
Nr. RE-2026-0001
Empfänger
Kunde GmbH
Musterstraße 42 · 10115 Berlin
| Position | Menge | Betrag |
|---|---|---|
| UX-Design & Beratung | 1 | 850.00 € |
Zertifizierungen & Standards
Vertrauen durch Transparenz

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Entwickelt & gehostet in DE

DSGVO-konform
Sichere Datenverarbeitung

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0 % MwSt
Steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG
Pflichthinweis
„Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" automatisch
USt-IdNr.-Pflicht
Beide IDs werden erzwungen und geprüft
EU-Ländercheck
Empfängerland darf nicht Deutschland sein
Mehrsprachig
Hinweistext DE oder EN
PDF & XML
ZUGFeRD / XRechnung Export
So einfach ist der Ablauf
Erledigen Sie Ihre Rechnungsstellung in wenigen intuitiven Schritten. Unser System validiert jeden Schritt live.

So funktioniert's
EU-Lieferung wählen
Im Editor unter Steueroptionen aktivieren
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Rechnung inkl. Pflichthinweis exportieren
Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?
Wenn Sie Waren oder Leistungen an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat liefern und beide Parteien eine gültige USt-IdNr. besitzen, ist die Lieferung nach § 4 Nr. 1b UStG steuerfrei. Die Umsatzsteuer schuldet der Empfänger in seinem Land.
Für wen ist das?
Alle, die EU-B2B abwickeln
Freelancer und Agenturen mit EU-Kunden.
Online-Händler mit B2B-Lieferungen in die EU.
Consultants und Dienstleister mit grenzüberschreitenden Leistungen.
Zusammenfassende Meldung (ZM) als CSV-Export für ELSTER – im Premium automatisch aus archivierten EU-Rechnungen.
Häufige Fragen
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