Exportrechnung (Drittland)

Steuerfreie Ausfuhr nach § 4 Nr. 1a UStG

Steuerfreie Ausfuhrlieferungen in Drittländer (USA, UK, CH) mit automatischem Pflichthinweis und mehrsprachigem Rechnungstext.

  • Steuerfrei nach § 4 Nr. 1a UStG
  • „Tax-exempt export delivery" auf Englisch
  • Rechnungstext komplett auf Englisch möglich

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Nettobetrag 850 €
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Muster Consulting GmbH

Lina Berger · Lindenstraße 8 · Köln

Rechnung

Nr. RE-2026-0001

Empfänger

Kunde GmbH

Musterstraße 42 · 10115 Berlin

PositionMengeBetrag
UX-Design & Beratung1850.00 €
Zwischensumme: 850.00 €
zzgl. 19% USt: 161.50 €
Gesamt: 1011.50 €

Zertifizierungen & Standards

Vertrauen durch Transparenz

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DSGVO-konform

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Drittland-Rechnungen in 60 Sekunden

Mit kostenlose-erechnung.de haben Sie alle wichtigen Tools an einem Ort vereint. Sparen Sie Zeit, vermeiden Sie Fehler und arbeiten Sie professionell.

0 % MwSt

Steuerfrei nach § 4 Nr. 1a UStG

Automatischer Hinweis

„Tax-exempt export delivery" auf Englisch

Mehrsprachig

Rechnungstext komplett auf Englisch möglich

Ausfuhrnachweis-Reminder

Das Tool weist Sie auf Ihre Nachweispflicht hin

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Schritt für Schritt

So einfach ist der Ablauf

Erledigen Sie Ihre Rechnungsstellung in wenigen intuitiven Schritten. Unser System validiert jeden Schritt live.

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Pflichthinweis automatisch gesetzt

So funktioniert's

1

Export wählen

Im Editor den Modus „Export / Drittland“ aktivieren

2

Empfänger eingeben

Drittland-Kunde eintragen (außerhalb EU)

3

Rechnung laden

Steuerfreie Rechnung inkl. Hinweis herunterladen

Grundlagen

Was ist eine Exportlieferung?

Lieferungen und bestimmte Leistungen an Abnehmer außerhalb der EU (Drittland) sind nach § 4 Nr. 1a UStG steuerfrei. Voraussetzung ist ein Ausfuhrnachweis, den du als leistender Unternehmer erbringen musst.

Drittland-Export sauber abrechnen

Steuerfrei, aber formkorrekt

01

Automatischer Pflichthinweis – kein manuelles Nachtippen.

02

Englische Rechnungsvorlage auf Knopfdruck.

03

Empfänger im EU-Ausland? Dann wird Ihnen automatisch „innergemeinschaftliche Lieferung“ vorgeschlagen.

04

Ausfuhrnachweis-Reminder vor dem Download.

Häufige Fragen

Alles was Sie wissen müssen.

Nein, Reverse Charge ist auf EU-B2B beschränkt. Für Drittländer gilt die Ausfuhrlieferung oder sonstige Leistung im Drittland – in beiden Fällen keine deutsche MwSt.

Bereit loszulegen?

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