RECHNUNG
RE-2026-0042NORD
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Welche Angaben gehören auf eine Rechnung, welches Format passt zum Empfänger und was bleibt vor dem Versand zu prüfen? Diese Anleitung hilft bei der Vorbereitung. Anschließend füllen Sie Ihre Rechnung im Browser aus.
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RECHNUNG
RE-2026-0042AUSGABE
Lesbare PDF und strukturierte Rechnungsdaten in einer Datei.
EN 16931 · XML eingebettet
// Für Ihre Rechnung im Browser
01 · Ausgabe wählen
Nicht jeder Empfänger braucht dasselbe Format. Deshalb erfassen Sie die Rechnung nur einmal und entscheiden erst bei der Ausgabe, welche Datei gebraucht wird.
| Format | Was erhält der Empfänger? |
|---|---|
| Einfache PDF | Eine lesbare Datei ohne strukturierte Rechnungsdaten. Sie ist keine E-Rechnung. Ob sie zulässig ist, hängt unter anderem von Geschäftsfall, Übergangsregeln und Empfängerzustimmung ab. |
| ZUGFeRD | PDF-Ansicht und eingebettete XML-Daten in einer Datei. Für E-Rechnungen muss ein geeignetes Profil verwendet werden. Im Gasteditor ist dies die reguläre PDF-Ausgabe. |
| XRechnung | Strukturierte XML-Daten ohne eingebettete PDF-Ansicht. Häufig von Behörden verlangt, aber auch zwischen Unternehmen nutzbar. Referenzen und Übermittlungsweg mit dem Empfänger abstimmen. |
Quellen: FeRD: Aufbau einer ZUGFeRD-Datei; KoSIT: Standard XRechnung; BMF: E-Rechnung, Formate und Übergangsregeln.
Im Gasteditor wählen Sie PDF mit ZUGFeRD oder XRechnung. Wenn Sie dort die Kleinbetragsrechnung aktivieren, steht eine einfache PDF bereit. Hilfe zu den Downloadoptionen.
02 · Ein klarer Ablauf
Absender, Empfänger, eigene Rechnungsnummer, Datum und Leistungen erfassen. Prüfen Sie die Hinweise zu fehlenden Angaben.
PDF mit ZUGFeRD oder XRechnung nach Empfängervorgabe wählen. Bei gewählter Kleinbetragsrechnung steht eine einfache PDF bereit.
Datei direkt auf den Rechner — bereit zum Versand per E-Mail oder Upload im Behördenportal.
// Kein Konto, keine Installation
Die Angaben sind vorbereitet? Öffnen Sie jetzt das Formular.
03 · Vollständigkeit
Der Editor führt durch die Angaben einer Rechnung und weist vor dem Export auf fehlende Pflichtfelder hin. Bei strukturierten Formaten kommt die technische Formatprüfung hinzu.
RECHNUNGSDATEN
VollständigkeitsprüfungAussteller und EmpfängerFirmendaten und Anschriften
Nummer und DatumEindeutige Rechnungsnummer
Leistung und ZeitpunktNachvollziehbar beschrieben
Beträge und SteuerNetto, Steuersatz und Steuerbetrag
04 · Gut zu wissen
Fachliche Angaben geprüft am . Die Hinweise beziehen sich auf typische Rechnungen in Deutschland; Sonderfälle sind am jeweiligen Abschnitt abgegrenzt.
Für eine gewöhnliche inländische Rechnung mit Umsatzsteuerausweis gehören nach § 14 UStG, Absatz 4 insbesondere diese Angaben dazu:
Bankverbindung und Zahlungsziel sind zusätzlich praktisch. Für Behörden, grenzüberschreitende Umsätze und andere Sonderfälle können weitere Angaben nötig sein. Für Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen gelten eigene Regeln.
Quelle: § 14 UStG: Rechnungsangaben.
Eine Rechnungsnummer muss die Rechnung innerhalb Ihrer Nummernkreise eindeutig identifizieren. Buchstaben und Zahlen lassen sich kombinieren, etwa RE-2026-0042. Die Finanzverwaltung verlangt keine zwingend lückenlose Abfolge.
Praktisch: Halten Sie an Ihrem gewählten Schema fest, vergeben Sie jede Nummer nur einmal und gleichen Sie die nächste Nummer mit Ihren bisherigen Rechnungen ab. Der Gasteditor kennt Rechnungen aus anderen Programmen oder früheren Sitzungen nicht.
Das Rechnungsdatum bezeichnet die Ausstellung. Das Leistungsdatum sagt, wann die Lieferung oder Arbeit ausgeführt wurde. Für den Leistungszeitpunkt darf nach § 31 UStDV, Absatz 4 auch der betreffende Kalendermonat angegeben werden.
Beispiel: Eine Website wird im September betreut und am 2. Oktober abgerechnet. Der Leistungszeitraum bleibt im September; das Rechnungsdatum liegt im Oktober. Das vereinbarte Zahlungsziel ist eine weitere, davon getrennte Angabe.
Bei einer nach § 19 UStG steuerfreien Leistung wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. § 34a UStDV nennt eigene Mindestangaben: Namen und Anschriften beider Parteien, Steuerkennung des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Art und Umfang der Leistung sowie das Entgelt mit Hinweis auf die Kleinunternehmer-Steuerbefreiung. Bei Abrechnung durch den Empfänger kommt die Angabe „Gutschrift“ hinzu.
Die Vorschrift nennt als Steuerkennung Steuernummer, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer. Im Gasteditor stehen Steuernummer und USt-IdNr. zur Eingabe bereit. Wählen Sie die Steuerart „Kleinunternehmer“, wenn die Befreiung für Ihren Umsatz gilt.
Eine Rechnungsnummer gehört nicht zu diesen gesetzlichen Mindestangaben, ist für die Zuordnung aber hilfreich. Der Editor verlangt sie weiterhin. Kleinunternehmerregelung und Voraussetzungen.
Für Rechnungen bis einschließlich 250 € Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer lässt § 33 UStDV vereinfachte Angaben zu: Name und Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Art und Umfang der Leistung sowie Bruttobetrag und Steuersatz beziehungsweise Befreiungshinweis.
Empfängeranschrift und Rechnungsnummer gehören dabei nicht zu den Mindestangaben. Die Vereinfachung gilt nicht für alle Umsatzarten. Kleinbetrag bezeichnet die Höhe der Rechnung; Kleinunternehmer bezeichnet eine steuerliche Regelung. Das sind unterschiedliche Voraussetzungen.
Quelle: § 33 UStDV: Kleinbetragsrechnungen.
Der Editor erkennt bestimmte fehlende oder formal ungültige Eingaben und berechnet Beträge. Eine technische E-Rechnungsprüfung kann Strukturfehler und widersprüchliche Daten finden. Sie bestätigt nicht, dass eine Leistung tatsächlich erbracht wurde oder der gewählte Steuersatz zu Ihrem Geschäft passt.
Vergleichen Sie vor dem Versand die Rechnung mit dem Auftrag: richtiger Empfänger, nachvollziehbare Leistung, vereinbarter Preis und zutreffende Steuerart. Öffnen Sie anschließend die exportierte Datei. Bei einer Fehlermeldung hilft die Eingabehilfe zu Steuerkennzeichen und Referenzen.
Unternehmer müssen ausgestellte und empfangene Rechnungen nach § 14b UStG grundsätzlich 8 Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt am Ende des Ausstellungsjahres; andere Vorschriften können eine längere Aufbewahrung erfordern.
Bewahren Sie die heruntergeladene Originaldatei so auf, dass Inhalt und Herkunft nachvollziehbar bleiben. Bei einer E-Rechnung muss der strukturierte Teil erhalten bleiben. Eine Bildschirmaufnahme oder ein Ausdruck ersetzt ihn nicht. Ein lokaler Browserentwurf ist kein Rechnungsarchiv. E-Rechnungsdatei öffnen und prüfen.
Quelle: § 14b UStG: Aufbewahrung.
05 · Wenn es regelmäßig wird
Für den einzelnen Export starten Sie ohne Anmeldung. Mit einem Konto speichern Sie Kunden und Artikel für Folgerechnungen. Business ist für den regelmäßigen Ablauf gedacht: unbegrenzte Rechnungen ohne Wasserzeichen, Direktversand, Angebote, Mahnwesen und Cloud-Archiv.
Business-Funktionen ansehenWIEDERKEHRENDER ABLAUF
06 · Fragen & Antworten
// Bereit, wenn Sie es sind
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