0 €Rechnung online erstellen

Rechnung erstellen.
Schritt für Schritt.

Welche Angaben gehören auf eine Rechnung, welches Format passt zum Empfänger und was bleibt vor dem Versand zu prüfen? Diese Anleitung hilft bei der Vorbereitung. Anschließend füllen Sie Ihre Rechnung im Browser aus.

Ohne Anmeldung starten · 3 Rechnungen pro Monat gratis · Anbieter-Hinweis im PDF

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RECHNUNG

RE-2026-0042
VONStudio Nord GmbHHafenstraße 12 · 20457 Hamburg
ANMuster GmbHRosenweg 8 · 10115 Berlin
LEISTUNGMENGEBETRAG
Konzeption & Umsetzung11.250,00 €
USt. 19 %237,50 €
GESAMTBETRAG1.487,50 €

AUSGABE

PDF/A-3 + XML

Lesbare PDF und strukturierte Rechnungsdaten in einer Datei.

Datenstandard
EN 16931
Datei
RE-2026-0042-zugferd.pdf

EN 16931 · XML eingebettet

Eine Eingabefür alle Ausgaben
Pflichtfeld-Hinweisevor dem Export
Ohne Installationdirekt im Browser

// Für Ihre Rechnung im Browser

RechnungsvorschauPDF + XMLEN 16931Ohne AnmeldungIm Browser

Der Inhalt bleibt.
Die Datei passt sich an.

Nicht jeder Empfänger braucht dasselbe Format. Deshalb erfassen Sie die Rechnung nur einmal und entscheiden erst bei der Ausgabe, welche Datei gebraucht wird.

PDF, ZUGFeRD und XRechnung: Unterschied und Auswahl
FormatWas erhält der Empfänger?
Einfache PDFEine lesbare Datei ohne strukturierte Rechnungsdaten. Sie ist keine E-Rechnung. Ob sie zulässig ist, hängt unter anderem von Geschäftsfall, Übergangsregeln und Empfängerzustimmung ab.
ZUGFeRDPDF-Ansicht und eingebettete XML-Daten in einer Datei. Für E-Rechnungen muss ein geeignetes Profil verwendet werden. Im Gasteditor ist dies die reguläre PDF-Ausgabe.
XRechnungStrukturierte XML-Daten ohne eingebettete PDF-Ansicht. Häufig von Behörden verlangt, aber auch zwischen Unternehmen nutzbar. Referenzen und Übermittlungsweg mit dem Empfänger abstimmen.

Quellen: FeRD: Aufbau einer ZUGFeRD-Datei; KoSIT: Standard XRechnung; BMF: E-Rechnung, Formate und Übergangsregeln.

Im Gasteditor wählen Sie PDF mit ZUGFeRD oder XRechnung. Wenn Sie dort die Kleinbetragsrechnung aktivieren, steht eine einfache PDF bereit. Hilfe zu den Downloadoptionen.

Daten einmal erfassen.
Am Ende passend ausgeben.

→ 01

Daten eingeben

Absender, Empfänger, eigene Rechnungsnummer, Datum und Leistungen erfassen. Prüfen Sie die Hinweise zu fehlenden Angaben.

→ 02

Format wählen

PDF mit ZUGFeRD oder XRechnung nach Empfängervorgabe wählen. Bei gewählter Kleinbetragsrechnung steht eine einfache PDF bereit.

→ 03

Herunterladen

Datei direkt auf den Rechner — bereit zum Versand per E-Mail oder Upload im Behördenportal.

// Kein Konto, keine Installation

Die Angaben sind vorbereitet? Öffnen Sie jetzt das Formular.

Jetzt im Browser starten

Pflichtangaben,
bevor die Datei entsteht.

Der Editor führt durch die Angaben einer Rechnung und weist vor dem Export auf fehlende Pflichtfelder hin. Bei strukturierten Formaten kommt die technische Formatprüfung hinzu.

  • Getrennte Prüfungen: Hinweise zu Pflichtangaben; bei ZUGFeRD und XRechnung zusätzlich technische Formatprüfung.
  • Steuerberechnung: Beträge zur gewählten Steuerart, einschließlich Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
  • Eigene Rechnungsfolge: Nummer und Präfix selbst festlegen und mit bisherigen Rechnungen abgleichen.

RECHNUNGSDATEN

Vollständigkeitsprüfung
bereit

Aussteller und EmpfängerFirmendaten und Anschriften

Nummer und DatumEindeutige Rechnungsnummer

Leistung und ZeitpunktNachvollziehbar beschrieben

Beträge und SteuerNetto, Steuersatz und Steuerbetrag

Hinweise werden vor dem Download angezeigt

Rechnung vorbereiten.
Mit Beispielen und Quellen.

Fachliche Angaben geprüft am . Die Hinweise beziehen sich auf typische Rechnungen in Deutschland; Sonderfälle sind am jeweiligen Abschnitt abgegrenzt.

01

Welche Angaben braucht eine Standardrechnung?

Für eine gewöhnliche inländische Rechnung mit Umsatzsteuerausweis gehören nach § 14 UStG, Absatz 4 insbesondere diese Angaben dazu:

  • Vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger.
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers.
  • Ausstellungsdatum und einmalig vergebene Rechnungsnummer.
  • Menge und Art der Ware oder Umfang und Art der Leistung.
  • Liefer- oder Leistungszeitpunkt.
  • Nettoentgelt, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, und vereinbarte Entgeltminderungen, soweit nicht schon berücksichtigt.
  • Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Bankverbindung und Zahlungsziel sind zusätzlich praktisch. Für Behörden, grenzüberschreitende Umsätze und andere Sonderfälle können weitere Angaben nötig sein. Für Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen gelten eigene Regeln.

Quelle: § 14 UStG: Rechnungsangaben.

02

Wie vergebe ich eine Rechnungsnummer?

Eine Rechnungsnummer muss die Rechnung innerhalb Ihrer Nummernkreise eindeutig identifizieren. Buchstaben und Zahlen lassen sich kombinieren, etwa RE-2026-0042. Die Finanzverwaltung verlangt keine zwingend lückenlose Abfolge.

Praktisch: Halten Sie an Ihrem gewählten Schema fest, vergeben Sie jede Nummer nur einmal und gleichen Sie die nächste Nummer mit Ihren bisherigen Rechnungen ab. Der Gasteditor kennt Rechnungen aus anderen Programmen oder früheren Sitzungen nicht.

Quelle: BMF: UStAE 14.5, Absätze 10–11 zur Rechnungsnummer.

03

Was unterscheidet Rechnungsdatum und Leistungsdatum?

Das Rechnungsdatum bezeichnet die Ausstellung. Das Leistungsdatum sagt, wann die Lieferung oder Arbeit ausgeführt wurde. Für den Leistungszeitpunkt darf nach § 31 UStDV, Absatz 4 auch der betreffende Kalendermonat angegeben werden.

Beispiel: Eine Website wird im September betreut und am 2. Oktober abgerechnet. Der Leistungszeitraum bleibt im September; das Rechnungsdatum liegt im Oktober. Das vereinbarte Zahlungsziel ist eine weitere, davon getrennte Angabe.

Datum und Zeitraum direkt im Formular eintragen.

Quelle: § 31 UStDV: Leistungszeitpunkt und Berichtigung.

04

Was gilt für Kleinunternehmerrechnungen?

Bei einer nach § 19 UStG steuerfreien Leistung wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. § 34a UStDV nennt eigene Mindestangaben: Namen und Anschriften beider Parteien, Steuerkennung des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Art und Umfang der Leistung sowie das Entgelt mit Hinweis auf die Kleinunternehmer-Steuerbefreiung. Bei Abrechnung durch den Empfänger kommt die Angabe „Gutschrift“ hinzu.

Die Vorschrift nennt als Steuerkennung Steuernummer, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer. Im Gasteditor stehen Steuernummer und USt-IdNr. zur Eingabe bereit. Wählen Sie die Steuerart „Kleinunternehmer“, wenn die Befreiung für Ihren Umsatz gilt.

Eine Rechnungsnummer gehört nicht zu diesen gesetzlichen Mindestangaben, ist für die Zuordnung aber hilfreich. Der Editor verlangt sie weiterhin. Kleinunternehmerregelung und Voraussetzungen.

Quelle: § 34a UStDV: Kleinunternehmerrechnungen.

05

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Für Rechnungen bis einschließlich 250 € Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer lässt § 33 UStDV vereinfachte Angaben zu: Name und Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Art und Umfang der Leistung sowie Bruttobetrag und Steuersatz beziehungsweise Befreiungshinweis.

Empfängeranschrift und Rechnungsnummer gehören dabei nicht zu den Mindestangaben. Die Vereinfachung gilt nicht für alle Umsatzarten. Kleinbetrag bezeichnet die Höhe der Rechnung; Kleinunternehmer bezeichnet eine steuerliche Regelung. Das sind unterschiedliche Voraussetzungen.

Quelle: § 33 UStDV: Kleinbetragsrechnungen.

06

Was prüft die Software – und was prüfen Sie selbst?

Der Editor erkennt bestimmte fehlende oder formal ungültige Eingaben und berechnet Beträge. Eine technische E-Rechnungsprüfung kann Strukturfehler und widersprüchliche Daten finden. Sie bestätigt nicht, dass eine Leistung tatsächlich erbracht wurde oder der gewählte Steuersatz zu Ihrem Geschäft passt.

Vergleichen Sie vor dem Versand die Rechnung mit dem Auftrag: richtiger Empfänger, nachvollziehbare Leistung, vereinbarter Preis und zutreffende Steuerart. Öffnen Sie anschließend die exportierte Datei. Bei einer Fehlermeldung hilft die Eingabehilfe zu Steuerkennzeichen und Referenzen.

Quelle: BMF: E-Rechnung, Formate und Übergangsregeln.

07

Was bewahre ich nach dem Versand auf?

Unternehmer müssen ausgestellte und empfangene Rechnungen nach § 14b UStG grundsätzlich 8 Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt am Ende des Ausstellungsjahres; andere Vorschriften können eine längere Aufbewahrung erfordern.

Bewahren Sie die heruntergeladene Originaldatei so auf, dass Inhalt und Herkunft nachvollziehbar bleiben. Bei einer E-Rechnung muss der strukturierte Teil erhalten bleiben. Eine Bildschirmaufnahme oder ein Ausdruck ersetzt ihn nicht. Ein lokaler Browserentwurf ist kein Rechnungsarchiv. E-Rechnungsdatei öffnen und prüfen.

Quelle: § 14b UStG: Aufbewahrung.

Quelle: BMF: E-Rechnung, Formate und Übergangsregeln.

Wenn aus einer Rechnung
ein Ablauf wird.

Für den einzelnen Export starten Sie ohne Anmeldung. Mit einem Konto speichern Sie Kunden und Artikel für Folgerechnungen. Business ist für den regelmäßigen Ablauf gedacht: unbegrenzte Rechnungen ohne Wasserzeichen, Direktversand, Angebote, Mahnwesen und Cloud-Archiv.

Business-Funktionen ansehen

WIEDERKEHRENDER ABLAUF

Kunde auswählenStammdaten übernehmen
Rechnung schreibenNummer und Positionen fortführen
Direkt versendenDatei und Versand nachvollziehen
Im Archiv ablegenOriginal und Verlauf zusammenhalten

Was vor der ersten
Rechnung wichtig ist.

Kann ich die Rechnung direkt online ausfüllen?
Ja. Im Gasteditor von kostenlose-erechnung.de erfassen Sie Rechnungsdaten, prüfen die Vorschau und laden die Datei herunter. Ohne Anmeldung sind 3 Rechnungen pro Monat kostenlos möglich. Kostenlose PDFs enthalten eine Anbieter-Hinweiszeile; kostenpflichtige Optionen werden vor einem Kauf erklärt.
Ist eine per E-Mail verschickte PDF schon eine E-Rechnung?
Eine einfache PDF ohne strukturierte Rechnungsdaten ist keine E-Rechnung. Eine geeignete ZUGFeRD-Datei verbindet eine PDF-Ansicht mit eingebetteten XML-Daten. XRechnung enthält die Rechnungsdaten als XML. Entscheidend ist das Format, nicht der Versand per E-Mail.

Quelle: BMF: E-Rechnung, Formate und Übergangsregeln.

Darf ich aktuell noch eine einfache PDF-Rechnung versenden?
Für inländische B2B-Umsätze gelten Übergangsregeln zur Ausstellung von E-Rechnungen. Bis Ende 2026 ist eine einfache PDF mit Zustimmung des Empfängers grundsätzlich noch möglich; weitere Übergänge und Ausnahmen hängen vom Umsatz und Geschäftsfall ab. Vertrags- und Behördenvorgaben sind zusätzlich zu beachten. E-Rechnungspflicht und Übergangsfristen im Detail.

Quelle: BMF: E-Rechnung, Formate und Übergangsregeln.

Braucht jede XRechnung eine Leitweg-ID?
Für eine E-Rechnung an die Bundesverwaltung verwenden Sie die Leitweg-ID des Auftraggebers. Bei Rechnungen zwischen Unternehmen ist grundsätzlich keine Leitweg-ID erforderlich. Die Käuferreferenz in XRechnung kann dennoch eine Angabe verlangen; klären Sie die Vorgabe mit dem Empfänger. Hilfe zum Eintragen der Referenz.

Quelle: Bundesverwaltung: Leitweg-ID und Rechnungsversand.

Wie korrigiere ich eine bereits versendete Rechnung?
Bewahren Sie die ursprüngliche Rechnung auf und machen Sie die Korrektur eindeutig zuordenbar. Nach § 31 UStDV, Absatz 5 können fehlende oder unzutreffende Angaben durch ein Dokument berichtigt werden, das sich spezifisch auf die Rechnung bezieht. Welche Form dafür nötig ist, hängt auch vom Rechnungsformat und Geschäftsfall ab. Eine geänderte Datei allein auf Ihrem Gerät berichtigt die beim Kunden vorliegende Rechnung nicht.

Quelle: § 31 UStDV: Leistungszeitpunkt und Berichtigung.

Schreiben Sie die Rechnung.
Das Format wählen Sie am Ende.

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