Reverse-Charge Rechnung erstellen

§ 13b UStG – rechtssicher

Rechnungen mit Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG – Pflichthinweis, USt-IdNr.-Prüfung und mehrsprachige Hinweise inklusive.

  • „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" wird ergänzt
  • Hinweistext auf Deutsch oder Englisch
  • Beide IDs werden korrekt platziert

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Nettobetrag 850 €
Steuersatz
Format wählen
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Muster Consulting GmbH

Lina Berger · Lindenstraße 8 · Köln

Rechnung

Nr. RE-2026-0001

Empfänger

Kunde GmbH

Musterstraße 42 · 10115 Berlin

PositionMengeBetrag
UX-Design & Beratung1850.00 €
Zwischensumme: 850.00 €
zzgl. 19% USt: 161.50 €
Gesamt: 1011.50 €

Zertifizierungen & Standards

Vertrauen durch Transparenz

Made in Germany

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Entwickelt & gehostet in DE

DSGVO-konform

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Sichere Datenverarbeitung

GoBD-konform

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Rechtssichere Buchführung

Reverse-Charge-Rechnungen in 60 Sekunden

Mit kostenlose-erechnung.de haben Sie alle wichtigen Tools an einem Ort vereint. Sparen Sie Zeit, vermeiden Sie Fehler und arbeiten Sie professionell.

Pflichthinweis automatisch

„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" wird ergänzt

Mehrsprachig

Hinweistext auf Deutsch oder Englisch

USt-IdNr.-Ausweis

Beide IDs werden korrekt platziert

0 % MwSt

Rechnung ohne MwSt-Ausweis, Brutto = Netto

B2B-Auslandsgeschäft

Ideal für Leistungen an EU-Unternehmer

USt-IdNr.-Live-Prüfung

VIES-Validierung in Echtzeit – Premium

Schritt für Schritt

So einfach ist der Ablauf

Erledigen Sie Ihre Rechnungsstellung in wenigen intuitiven Schritten. Unser System validiert jeden Schritt live.

kostenlose-erechnung.de/app
Automatischer § 13b-Hinweis

So funktioniert's

1

Rechnungsart wählen

Im Editor "Reverse Charge" unter Steueroptionen auswählen

2

USt-IdNr. eintragen

USt-IdNr. Ihres Kunden ergänzen – wird geprüft

3

PDF/XML laden

Fertige Rechnung inkl. Pflichthinweis herunterladen

Grundlagen

Was ist Reverse Charge?

Bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) schuldet nicht der Leistungserbringer die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger. Sie stellen Ihre Rechnung ohne MwSt. aus und weisen auf die Umkehr hin.

Warum unser Reverse-Charge-Modus?

Pflichthinweis und USt-IdNr. nie vergessen

01

Automatischer Rechtshinweis nach § 13b UStG – formuliert wie vom Finanzamt erwartet.

02

USt-IdNr. des Empfängers wird als Pflichtfeld erzwungen.

03

Mehrsprachige Hinweistexte (DE/EN) für internationale Kunden.

04

Exportierbar als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung.

Häufige Fragen

Alles was Sie wissen müssen.

Ja. Bei B2B-Reverse-Charge-Rechnungen ist die USt-IdNr. des Empfängers eine zwingende Pflichtangabe. Unser Tool macht das Feld verpflichtend und prüft das Format.

Bereit loszulegen?

Erstellen Sie jetzt Ihre erste E-Rechnung. Kostenlos & ohne Risiko.

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