Als Freiberufler tragen Ihre Rechnungen oft einen anderen Namen als bei Gewerbetreibenden: Die Honorarrechnung ist das Standarddokument für ärztliche Leistungen, freiberuflichen Unterricht, journalistische Honorare und Beratungsleistungen. Formal unterscheidet sie sich von einer normalen Rechnung kaum — inhaltlich gibt es jedoch Besonderheiten, die über Vorsteuerabzug und Steuerpflicht entscheiden.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die 9 Pflichtangaben, alle Konstellationen ohne Umsatzsteuer und den Aufbau eines rechtssicheren Musters.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Honorarrechnung ist eine Rechnung für freiberufliche Tätigkeiten nach §18 EStG — formal identisch mit §14-UStG-Rechnungen, dieselben 9 Pflichtangaben.
- Heilberufe (Ärzte, Physiotherapeuten, Hebammen) rechnen nach §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei ab — die Befreiungsformulierung auf der Rechnung ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Kleinunternehmer bis 25.000 € Vorjahresumsatz (§19 UStG, Grenze gilt seit 1.1.2025) stellen Honorarrechnungen ohne Umsatzsteuer, unabhängig von der Berufsgruppe.
- B2B-Honorarrechnungen müssen ab 1.1.2027 (Umsatz >800.000 €) bzw. ab 1.1.2028 (alle Unternehmen) als strukturierte E-Rechnung versandt werden.
- Durchschnittliche Honorare 2026: IT-Freiberufler 102 €/Stunde, Unternehmensberater 120 €/Stunde, Grafik/Content 82 €/Stunde.
Was ist eine Honorarrechnung?
Eine Honorarrechnung ist die schriftliche Abrechnung für eine Leistung, die auf Basis eines Honorarvertrags erbracht wurde. Honorarverträge sind juristisch entweder Dienstleistungsverträge (§611 BGB, keine Erfolgspflicht) oder Werkverträge (§631 BGB, Erfolg geschuldet) — der Begriff “Honorar” aus dem Lateinischen (honor = Ehre, Anerkennung) bezeichnet traditionell die Vergütung akademischer und künstlerischer Berufe.
§14 UStG kennt den Begriff “Honorarrechnung” nicht. Steuerlich ist das Dokument eine normale Rechnung — mit denselben Pflichtangaben wie jede andere Ausgangsrechnung. Der Unterschied liegt allein im Kontext: Freiberufler nach §18 EStG verwenden diesen Begriff, Gewerbetreibende stellen “Rechnungen” oder “Dienstleistungsrechnungen” aus.
Die österreichische Honorarnote ist sprachlich ein Synonym; rechtlich beschreiben beide Begriffe dasselbe Dokument.
Wer darf eine Honorarrechnung stellen? §18 EStG im Überblick
§18 Abs. 1 EStG definiert selbstständige Arbeit in drei Gruppen:
Katalogberufe erzielen immer freiberufliche Einkünfte: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Betriebswirte, Journalisten, Schriftsteller und Übersetzer.
Katalogähnliche Berufe werden durch das Finanzamt im Einzelfall eingestuft — z. B. Ernährungsberater, Kommunikationsdesigner oder Softwareentwickler in bestimmten Projektkontexten. Maßgeblich ist, ob die Tätigkeit einem Katalogberuf ähnelt und auf einer vergleichbaren Ausbildung basiert.
Tätigkeitsberufe — Lehrer, Erzieher, Künstler, Wissenschaftler — sind freiberuflich, wenn die Tätigkeit dem klassischen Lehrberuf ähnlich ausgeübt wird (§18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).
Gewerbetreibende — Handwerker, Händler, typische Dienstleister — stellen keine “Honorarrechnungen” im Sinne des Begriffs, auch wenn das Dokument rechtlich identisch wäre.
Pflichtangaben der Honorarrechnung 2026 nach §14 UStG
Jede Honorarrechnung über 250 € brutto (Kleinbetragsgrenze §33 UStDV) muss neun Angaben enthalten:
| Nr. | Pflichtangabe | Beispiel |
|---|---|---|
| 1 | Vollständiger Name + Anschrift des Ausstellers | Dr. Anna Maier, Musterstr. 1, 10115 Berlin |
| 2 | Vollständiger Name + Anschrift des Empfängers | Musterfirma GmbH, Beispielweg 2, 20095 Hamburg |
| 3 | Steuernummer oder USt-IdNr. | 21/815/08150 oder DE123456789 |
| 4 | Rechnungsdatum | 26.05.2026 |
| 5 | Einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer | HR-2026-0047 |
| 6 | Menge und Art der erbrachten Leistung | 12 Beratungsstunden Strategieplanung |
| 7 | Leistungsdatum oder -zeitraum | 01.05.2026–23.05.2026 |
| 8 | Nettobetrag + Steuersatz + Steuerbetrag (oder Hinweis auf Steuerbefreiung) | 2.400,00 € + 19 % = 456,00 € |
| 9 | Zu zahlender Gesamtbetrag | 2.856,00 € |
Für Rechnungen unter 250 € brutto (Kleinbetragsrechnung) reichen Aussteller-Name/-Anschrift, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, Bruttobetrag und Steuersatz.
Honorarrechnung ohne Umsatzsteuer: §4 Nr. 14, §4 Nr. 21 und §19 UStG
In drei Konstellationen weisen Sie auf der Abrechnung keine Umsatzsteuer aus:
Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)
Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € Umsatz erzielt hat (seit 1.1.2025, zuvor 22.000 €), kann auf den Umsatzsteuerausweis verzichten. Die Formulierung auf der Rechnung ist Pflicht:
„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
Der Vorsteuerabzug beim Empfänger entfällt damit vollständig. Ausführliche Informationen bietet der Ratgeber Rechnung ohne Umsatzsteuer.
Heilberufe (§4 Nr. 14 UStG)
Humanmedizinische Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Logopäden, Hebammen und anderen anerkannten Heilberufen sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Befreiung gilt nur für therapeutische Kernleistungen — nicht für rein kosmetische Eingriffe, Gutachten ohne therapeutischen Bezug oder Seminare ohne Bildungsbescheinigung.
Pflichtformulierung auf der Rechnung:
„Die Leistung ist gemäß §4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei.”
Bildungsleistungen (§4 Nr. 21 UStG)
Selbstständige Lehrkräfte und Dozenten sind steuerfrei, wenn sie an einer bescheinigenden Bildungseinrichtung unterrichten. Erforderlich ist eine schriftliche Bescheinigung der Einrichtung nach §4 Nr. 21 Buchst. b UStG. Ohne diese Bescheinigung gilt der Regelsteuersatz von 19 %.
Pflichtformulierung:
„Steuerfreie Unterrichtsleistung gemäß §4 Nr. 21 Buchst. b UStG, Bescheinigung der [Einrichtungsname] vom [Datum].”
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Honorarrechnung Muster: Aufbau Schritt für Schritt
Ein Muster für einen Unternehmensberater (regelbesteuert, 19 % USt):
Markus Bauer – Unternehmensberatung
Hauptstraße 15 · 50667 Köln
Steuernummer: 213/5647/0371
E-Mail: m.bauer@beispiel.de
AN
Muster AG · z. Hd. Einkauf
Industrieweg 8 · 60329 Frankfurt am Main
HONORARRECHNUNG Nr. HR-2026-0031
Datum: 26.05.2026
Leistungszeitraum: 01.05.2026–23.05.2026
Pos. | Beschreibung | Std. | Satz | Betrag
-----|---------------------------|------|-----------|----------
1 | Prozessanalyse Einkauf | 8 h | 120,00 € | 960,00 €
2 | Workshop-Moderation | 4 h | 150,00 € | 600,00 €
3 | Abschlussbericht | 4 h | 120,00 € | 480,00 €
Nettobetrag: 2.040,00 €
Umsatzsteuer 19 %: 387,60 €
Rechnungsbetrag: 2.427,60 €
Zahlungsziel: 14 Tage netto (bis 09.06.2026)
IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 Wichtig: Nennen Sie den Stundensatz pro Position explizit. Das macht die Rechnung für den Empfänger prüfbar (§14 Abs. 4 Nr. 5 UStG: “Art und Umfang” der Leistung) und beschleunigt die Freigabe beim Einkauf.
Muster Kleinunternehmer-Honorarrechnung (§19 UStG)
Für Freiberufler unter der 25.000-€-Grenze sieht das Muster leicht anders aus:
Sabine Krüger – Freie Journalistin
Gartenweg 3 · 04109 Leipzig
Steuernummer: 231/110/04567
E-Mail: s.krueger@beispiel.de
AN
Verlag Muster GmbH
Pressestraße 5 · 10117 Berlin
HONORARRECHNUNG Nr. HR-2026-0012
Datum: 26.05.2026
Leistungszeitraum: Mai 2026
Pos. | Beschreibung | Betrag
-----|-------------------------------------|----------
1 | Artikel "KI in der Redaktion" 4.200 Z. | 420,00 €
2 | Interview-Vorbereitung und Recherche | 180,00 €
Rechnungsbetrag: 600,00 €
(Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.)
Zahlungsziel: 30 Tage netto (bis 25.06.2026)
IBAN: DE27 2004 1155 0346 7890 00 Der Kleinunternehmer-Hinweis muss auf jeder Rechnung stehen — auch wenn er auf dem sechzigsten Auftrag des Jahres redundant wirkt. Das Finanzamt fordert ihn.
Stundensatz, Tagessatz oder Pauschalhonorar: Was auf die Rechnung gehört
Drei Abrechnungsmodelle sind in der freiberuflichen Praxis üblich:
Stundensatz: Abrechnung je geleisteter Stunde. Marktübliche Sätze 2026 laut Branchenberichten: IT-Entwicklung 90–130 €, Strategie- und Unternehmensberatung 100–180 €, Text und Grafik 60–100 €, Sprachunterricht und Coaching 35–80 €. Belegen Sie die Stunden durch ein Zeiterfassungstool oder einen Stundenzettel als Anlage.
Tagessatz: Meist 8 Stunden × Stundensatz, pauschaliert. Üblich bei Workshops, Audits und Schulungen. Definieren Sie im Honorarvertrag, was ein “Tag” umfasst — nicht jeder Workshop dauert exakt 8 Stunden.
Pauschalhonorar: Fester Gesamtbetrag für ein abgegrenztes Projekt. Steuerrechtlich unproblematisch, solange Leistungsbeschreibung und Leistungszeitraum vollständig angegeben sind. Die Gefahr: Mehr Arbeitsstunden als kalkuliert fressen die Marge.
Beim Stundensatz berechnen gilt: Selbstständige tragen Krankenversicherung (GKV-Mindestbeitrag 2026: ca. 246 €/Monat), Altersvorsorge, Betriebsausfallzeiten und Akquise-Aufwand vollständig selbst. Wer das nicht einkalkuliert, verliert als scheinbar gut bezahlter Freiberufler reales Netto.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Leistungszeitraum fehlt oder ist zu vage. “Beratungsleistungen Mai 2026” ist keine ausreichende Beschreibung, wenn der Empfänger Projektbudgets nach Tätigkeitsphasen freigeben muss. §14 Abs. 4 Nr. 6 UStG verlangt den konkreten Leistungszeitraum. Formulierung: “Strategieberatung Produkteinführung, 05.05.2026–20.05.2026, Phase 2 gemäß Projektplan v1.3.”
Fehler 2: Falsche Steuernummer statt USt-IdNr. Wer ausschließlich inländische Kunden hat, genügt mit der Steuernummer. Sobald Sie Leistungen an EU-Unternehmen mit Reverse-Charge-Pflicht erbringen, brauchen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) — nicht die Steuernummer. Beides auf die Rechnung zu setzen ist erlaubt und oft empfehlenswert.
Fehler 3: Keine fortlaufende Rechnungsnummer. §14 Abs. 4 Nr. 4 UStG schreibt eine einmalige, fortlaufende Nummer vor. Lücken in der Nummerierung sind steuerlich zulässig, doppelte Nummern sind es nicht. Bewährt: Jahreszahl + dreistellige Laufnummer, z. B. 2026-001, 2026-002.
Fehler 4: Steuerbefreiungshinweis fehlt oder ist veraltet. Wer §19-UStG-Hinweise auf einer Rechnung weglässt, obwohl er Kleinunternehmer ist, riskiert, dass das Finanzamt die Umsatzsteuer trotzdem nachfordert. Umgekehrt: Wer aus Gewohnheit den §19-Hinweis auf einer Rechnung belässt, obwohl die 25.000-€-Grenze bereits überschritten wurde, muss die ausgewiesene Steuer abführen, auch wenn keine Umsatzsteuer berechnet wurde (§14c Abs. 2 UStG).
Fehler 5: Zahlungsfrist fehlt. §286 Abs. 3 BGB sieht einen gesetzlichen Zahlungsverzug nach 30 Tagen vor, wenn keine Frist vereinbart ist. Trotzdem ist eine explizite Zahlungsfrist auf der Rechnung professioneller und reduziert Mahnungsaufwand. Üblich: “14 Tage netto” für Dienstleistungen, “30 Tage netto” für größere Projekte.
Honorarrechnung als E-Rechnung ab 2026 und 2027
Ab 1.1.2025 sind alle deutschen Unternehmen — inklusive Freiberufler — verpflichtet, strukturierte E-Rechnungen (ZUGFeRD oder XRechnung) zu empfangen. Das gilt auch dann, wenn Sie selbst noch keine versenden.
Die Versandpflicht für B2B-Honorarrechnungen greift gestaffelt:
- Ab 1.1.2027: Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen B2B-Rechnungen als E-Rechnung senden.
- Ab 1.1.2028: Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, also auch Freiberufler unterhalb der 800.000-€-Grenze.
Freiberufler im Kleinunternehmer-Status (§ 19 UStG) sind nach § 34a UStDV dauerhaft von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung befreit. Sie dürfen ZUGFeRD oder XRechnung freiwillig nutzen und müssen empfangene E-Rechnungen seit 2025 verarbeiten können. Das eingebettete XML ersetzt dabei nicht den lesbaren Rechnungstext — es ergänzt ihn maschinenlesbar.
Praxisrelevanz für Freiberufler: Die meisten B2B-Kunden verlangen schon heute E-Rechnungen, um ihren eigenen Buchhaltungs-Workflow zu automatisieren. Wer als Freiberufler früh auf ZUGFeRD umstellt, vermeidet manuelle Rückfragen und Zahlungsverzögerungen. Einen vollständigen Überblick bietet der Artikel E-Rechnung für Freelancer und Freiberufler.
Einen Überblick über alle E-Rechnung-Pflichten speziell für Freiberufler gibt unsere Seite E-Rechnung für Freiberufler. Kostenlose Vorlagen für alle Abrechnungsmodelle finden Sie unter kostenlose Rechnungsvorlage 2026.
Was ist der Unterschied zwischen einer Honorarrechnung und einer normalen Rechnung?
Was muss ich auf die Rechnung schreiben, wenn ich als Heilberufler umsatzsteuerfrei bin?
Kann ich als Kleinunternehmer eine Honorarrechnung stellen?
Muss eine Honorarrechnung auf den Honorarvertrag verweisen?
Was ist der Unterschied zwischen Honorarrechnung und Honorarnote?
Wann gilt für Honorarrechnungen der ermäßigte Steuersatz von 7 %?
Quellen
- Umsatzsteueranwendungserlass §4 Nr. 14 — Tätigkeit als Heilpraktiker — Bundesministerium der Finanzen, Amtliche UStH 2022. ao.bundesfinanzministerium.de
- Honorarrechnung — Rechnungen zum Honorarvertrag für Freiberufler & Privatpersonen — FastBill Lexikon, 2025. fastbill.com
- OFD Kommentierung: Welche Heilberufe von der USt befreit sind — Haufe Steuern, 2024. haufe.de
- Unterschied Werkvertrag, Honorarvertrag, Dienstvertrag — Qonto Business-Blog, 2025. qonto.com
- Honorar als Stundensatz oder Tagessatz — Erfolg als Freiberufler — Erfolg als Freiberufler, 2025. erfolg-als-freiberufler.de