Fahrtkosten abrechnen 2026: km-Pauschale, Rechnung & Weiterberechnen

Fahrtkosten abrechnen 2026: km-Pauschale, Rechnung & Weiterberechnen

Dennis Bär

Fahrtkosten gehören für Handwerker, Berater und Trainer zu den häufigsten Betriebsausgaben — doch bei der Abrechnung und erst recht beim Weiterberechnen an Kunden unterlaufen immer wieder dieselben Fehler. Wer die km-Pauschale falsch ansetzt oder beim Umsatzsteuersatz auf der Rechnung den falschen Satz wählt, riskiert Nachforderungen im Rahmen einer Betriebsprüfung.

Dieser Leitfaden erklärt, welche Fahrtkosten 2026 abrechenbar sind, welche Pauschalen gelten, wie Sie Fahrtkosten korrekt an Kunden weiterberechnen — und welcher Umsatzsteuersatz auf die Rechnung gehört.

Das Wichtigste in Kürze
  • km-Pauschale für Dienstreisen 2026: 0,30 € pro Kilometer mit dem privaten PKW (Motorrad: 0,20 €/km) — unverändert gegenüber dem Vorjahr.
  • Entfernungspauschale ab 1.1.2026: Einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer (zuvor: 0,30 € für km 1–20, 0,38 € ab km 21).
  • Verpflegungspauschale 2026: 14 € bei 8 bis unter 24 h Abwesenheit, 28 € bei voller 24-h-Abwesenheit von Wohnung und erster Betriebsstätte.
  • USt-Satz beim Weiterberechnen: Fahrtkosten sind steuerrechtlich eine Nebenleistung — sie tragen immer denselben Umsatzsteuersatz wie die Hauptleistung (§3 Abs. 10 UStG).
  • Dokumentationspflicht: Datum, Startort, Zielort, Kilometer und Reisezweck sind für jede Dienstfahrt schriftlich festzuhalten — ohne Nachweis erkennt das Finanzamt die Betriebsausgabe nicht an.

Welche Fahrtkosten Selbstständige als Betriebsausgabe abrechnen können

Betrieblich veranlasste Fahrtkosten sind nach §4 Abs. 4 EStG Betriebsausgaben und mindern den Gewinn. Als betrieblich gilt eine Fahrt, wenn sie überwiegend beruflichen Zwecken dient — Kundenbesuche, Behördengänge, Banktermine, Lieferanten, Messen, Fortbildungen.

Drei Kostenkategorien sind absetzbar:

1. Fahrtkosten mit dem privaten PKW (km-Pauschale) Sie setzen 0,30 € pro gefahrenem Kilometer als Betriebsausgabe an — ohne Einzelbelege für Sprit, Versicherung oder Verschleiß. Die Pauschale deckt alle fahrzeugbezogenen Kosten. Alternativ lassen sich tatsächliche Kosten per Fahrtenbuch plus Vollbelegführung geltend machen; das lohnt sich nur bei sehr hohen realen Kosten.

2. Öffentlicher Nahverkehr, Bahn, Flug Die tatsächlichen Kosten sind absetzbar — gegen Beleg. Bahntickets und Flüge gehören als Originalbeleg oder GoBD-konformes Scan-Dokument in die Buchhaltung.

3. Taxi und Mietwagen Ebenfalls tatsächliche Kosten gegen Beleg. Beim Mietwagen sind Kraftstoff und eventuelle Zusatzkosten (Versicherung, Reinigung) separat zu belegen.

Was nicht als Dienstreise gilt: Der Weg zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte. Dafür gilt die Entfernungspauschale — die seit 1.1.2026 einheitlich 0,38 € pro Entfernungskilometer beträgt, ohne Staffelung.

Eine vollständige Übersicht aller abzugsfähigen Kosten bietet der Artikel Betriebsausgaben-Kategorien für Selbstständige.


km-Pauschale 2026: Sätze für PKW, Motorrad und ÖPNV

Die km-Pauschale für Dienstreisen — nicht zu verwechseln mit der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg — ist 2026 unverändert:

FahrzeugtypPauschale pro Kilometer
PKW (privat)0,30 €
Motorrad / Moped0,20 €
Fahrrad0,05 €
Bahn / ÖPNV / Flugtatsächliche Kosten (Beleg)

Die Pauschale deckt alle fahrzeugbezogenen Kosten pauschal ab: Kraftstoff, Verschleiß, Versicherung, Kfz-Steuer. Diese Posten dürfen nicht zusätzlich einzeln als Betriebsausgabe angesetzt werden.

Berechnungsbeispiel: Sie fahren zum Kunden (70 km einfache Strecke) und zurück — 140 km gesamt.

140 km × 0,30 € = 42,00 € Betriebsausgabe

Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % reduziert das die Einkommensteuer um 12,60 €.

Wann lohnt das Fahrtenbuch? Nur wenn die tatsächlichen Fahrzeugkosten pro Kilometer die Pauschale übersteigen — bei Fahrzeugen mit hohem Verbrauch, teurer Vollkasko oder hohen Leasingraten möglich. Das Fahrtenbuch muss für das gesamte Kalenderjahr lückenlos geführt werden; ein unterjähriger Wechsel zur Pauschale ist nicht zulässig.


Verpflegungspauschale und Übernachtungskosten 2026

Wer auf einer Dienstreise länger als 8 Stunden von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abwesend ist, kann die Verpflegungsmehraufwand-Pauschale nach §4 Abs. 5 Nr. 5 EStG ansetzen — unabhängig davon, ob tatsächliche Verpflegungskosten entstanden sind.

Verpflegungspauschalen Inland 2026:

AbwesenheitsdauerPauschale
8 bis unter 24 Stunden14 €
24 Stunden (voller Reisetag)28 €
An- und Abreisetag (mehrtägige Reise)je 14 €

Kürzungspflicht: Stellt der Auftraggeber oder das Hotel eine Mahlzeit kostenlos zur Verfügung, ist die Pauschale zu kürzen: Frühstück −5,60 €, Mittag- oder Abendessen je −11,20 € (20 % bzw. 40 % des 28-€-Tagessatzes).

Übernachtungskosten: Die tatsächlichen Hotel- oder Unterkunftskosten sind gegen Beleg absetzbar. Eine Übernachtungspauschale für Selbstständige gibt es — anders als bei Arbeitnehmer-Reisekostenerstattungen — nicht.

Zeitnachweis ist Pflicht: Das Finanzamt erkennt die Pauschale nur an, wenn Abfahrts- und Rückkehrzeit dokumentiert sind. Ein Eintrag wie “Kundentermin Stuttgart, 8:30–18:15 Uhr” genügt als Nachweis der 8-Stunden-Schwelle.


Fahrtkosten an Kunden weiterberechnen — Schritt für Schritt

Fahrtkosten können als eigene Position auf die Rechnung gesetzt werden. Das ist keine Pflicht — viele Selbstständige kalkulieren Fahrtkosten in den Stundensatz ein —, aber bei Projekten mit hohem Reiseaufwand üblich und steuerrechtlich klar geregelt.

Pauschale oder tatsächliche Kosten?

Sie können dem Kunden entweder die km-Pauschale (0,30 €/km) oder die tatsächlichen belegten Reisekosten berechnen. Die Pauschale ist einfacher und für Kunden transparenter; tatsächliche Kosten bieten sich an, wenn Flüge oder Fernzüge erheblich teurer sind als die km-Pauschale es ausdrückt.

Position auf der Rechnung

Eine Fahrtkosten-Position mit km-Pauschale sieht so aus:

Pos. 3 | Fahrtkosten Berlin–Frankfurt (340 km × 0,30 €)  102,00 €
        zzgl. 19 % USt                                    19,38 €
                                                     -----------
        Brutto                                           121,38 €

Bei ÖPNV oder Bahn:

Pos. 3 | Reisekosten: ICE Berlin–Frankfurt Hin+Zurück     79,00 €
        zzgl. 19 % USt                                    15,01 €

Leistungsbeschreibung vollständig halten

§14 Abs. 4 Nr. 5 UStG verlangt “Art und Umfang” der Leistung. Bei Fahrtkosten gehören dazu: Datum der Fahrt, Startort, Zielort und Kilometer (bei km-Pauschale) oder Art des Verkehrsmittels und Strecke (bei ÖPNV/Bahn). Eine vollständige Beschreibung beschleunigt die Rechnungsfreigabe beim Kunden und schützt vor Rückfragen.

Wie Sie eine vollständige Rechnung mit allen Pflichtangaben aufbauen, erklärt der Artikel Rechnung schreiben Anleitung 2026.


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Umsatzsteuer auf Fahrtkosten: Welcher Satz gilt?

Die Frage, welcher Umsatzsteuersatz auf die Fahrtkosten-Position gehört, löst in der Praxis oft Unsicherheit aus. Die Antwort ist eindeutig: Fahrtkosten sind steuerrechtlich eine Nebenleistung zur Hauptleistung und teilen deren Steuersatz (§3 Abs. 10 UStG).

HauptleistungUSt-Satz HauptleistungUSt-Satz Fahrtkosten
Beratung, IT, Design (regelbesteuert)19 %19 %
Bücher, Druckerzeugnisse7 %7 %
Heilbehandlung (§4 Nr. 14 UStG)steuerfreisteuerfrei
B2B-Leistung EU-Ausland (Reverse Charge)0 %0 %

Sonderfall Kleinunternehmer: Wer nach §19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist, zeigt auch auf der Fahrtkosten-Position keine Steuer aus. Die Kleinunternehmer-Formulierung gilt für die gesamte Rechnung.

Sonderfall Bahntickets: Ein 2.-Klasse-Bahnticket enthält 7 % Vorsteuer. Wenn Sie es an den Kunden weiterberechnen und Ihre Hauptleistung 19 % USt trägt, stellen Sie die Fahrtkosten-Position trotzdem mit 19 % in Rechnung. Den Vorsteuerabzug aus dem Ticket ziehen Sie in Ihrer Buchhaltung.

Wichtig für Handwerker mit §13b-Sachverhalten: Erbringen Sie Bauleistungen, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (Reverse Charge nach §13b UStG), gelten auch für Fahrtkosten auf dieser Rechnung 0 % — die Nebenleistungsregel greift. Details zur Rechnungsstellung im Bauhandwerk erklärt der Ratgeber E-Rechnung für Handwerker sowie die Seite E-Rechnung Handwerker.


Dokumentationspflichten und Fahrtenbuch

Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt weder die Betriebsausgabe noch die Grundlage für die Kundenrechnung an. Das Mindestrequisit ist ein Fahrtenbuch — oder eine gleichwertige Aufzeichnung — mit diesen Angaben pro Fahrt:

  1. Datum der Fahrt
  2. Startort (Betriebsstätte oder Privatanschrift)
  3. Zielort (vollständige Adresse)
  4. Zweck der Fahrt (z. B. „Kundentermin Projekt X”, „Fortbildung Y”)
  5. Gefahrene Kilometer (Tachostand bei Abfahrt und Ankunft oder Routenplaner-Nachweis)
  6. Fahrzeugkennzeichen

Digitale Aufzeichnung: Eine Tabellenkalkulation oder eine Fahrtkosten-App (z. B. Driversnote, TripLog) reicht aus, solange die Daten nicht nachträglich veränderbar gespeichert werden (§146 AO, GoBD-Anforderungen). Papier-Fahrtenbücher sind zulässig, aber in der Praxis aufwendiger.

Aufbewahrungsfristen: Eingangsrechnungen (Hotelrechnungen, Bahntickets als Rechnung nach §14 UStG): 8 Jahre ab Ende des Buchungsjahres (§14b UStG, geändert durch Bürokratieentlastungsgesetz IV ab 1.1.2025). Fahrtenbücher und sonstige Buchungsbelege: 10 Jahre nach §147 Abs. 1 Nr. 4 AO. Thermopapierbelege verblassen — sofort einscannen und GoBD-konform archivieren.

Mehr zu digitaler Archivierung und Belegverwaltung für Berater: E-Rechnung für Berater und Coaches.


Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1 — Entfernungspauschale und Dienstreisepauschale verwechseln: Die Entfernungspauschale (0,38 €/km ab 2026) gilt ausschließlich für den Weg zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte. Dienstreisen zu Kunden werden mit 0,30 €/km angesetzt. Wer beide Pauschalen verwechselt, setzt beim Weg zur Betriebsstätte zu viel und bei Kundenfahrten zu wenig an.

Fehler 2 — Verpflegungspauschale ohne Zeitnachweis: Das Finanzamt erkennt die Pauschale nur an, wenn die Abwesenheitsdauer dokumentiert ist. Notieren Sie Abfahrts- und Rückkehrzeit — am einfachsten als Zusatzfelder im Fahrtenbuch oder in der Projekt-App.

Fehler 3 — Falscher USt-Satz auf der Kundenrechnung: Häufigste Variante: 0 % oder kein Steuersatz auf der Fahrtkosten-Position, während die Hauptleistung 19 % trägt. Das ergibt eine falsch niedrige Umsatzsteuer auf der Rechnung. Bei einer Betriebsprüfung wird die Differenz-USt nachgefordert, zzgl. Zinsen nach §233a AO (1,8 % p.a.).

Fehler 4 — Fahrtkosten als Auslagen deklarieren: Auslagen im umsatzsteuerrechtlichen Sinne (§10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG) sind Kosten, die der Selbstständige namens und auf Rechnung des Auftraggebers verauslagt hat — z. B. Behördengebühren für den Kunden. Fahrtkosten entstehen auf eigene Rechnung und werden weiterberechnet; sie sind keine Auslagen. Der Unterschied ist relevant, weil echte Auslagen die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht erhöhen.

Fehler 5 — Keine lückenlose Dokumentation trotz hoher Kilometerpauschale: Das Finanzamt kann bei ungewöhnlich hohen Fahrtkosten eine Fahrtenbuch-Vorlage verlangen. Wer mehrere Tausend Kilometer pro Jahr als Betriebsausgabe ansetzt, sollte das Fahrtenbuch laufend führen — nicht rückwirkend rekonstruieren.


Wie hoch ist die km-Pauschale für Selbstständige 2026?
Für Dienstreisen mit dem privaten PKW gilt 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (Motorrad: 0,20 €/km). Diese Pauschale ist für 2026 unverändert. Die Entfernungspauschale für den Weg Wohnung–Betriebsstätte beträgt seit 1.1.2026 einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer — die bisherige Staffelung (0,30 € für km 1–20, 0,38 € ab km 21) wurde abgeschafft.
Muss ich auf Fahrtkosten Umsatzsteuer berechnen, wenn ich sie dem Kunden in Rechnung stelle?
Ja, sofern Sie regelbesteuert sind. Fahrtkosten sind steuerrechtlich eine Nebenleistung zur Hauptleistung und teilen deren Umsatzsteuersatz (§3 Abs. 10 UStG). Bei einer Beratungsleistung mit 19 % USt gehören 19 % auch auf die Fahrtkosten-Position. Kleinunternehmer nach §19 UStG weisen auf der gesamten Rechnung keine USt aus — auch nicht auf Fahrtkosten.
Kann ich Fahrtkosten und Verpflegungspauschale gleichzeitig abrechnen?
Ja. Beide Positionen sind unabhängig voneinander ansetzbar: km-Pauschale für jede Dienstfahrt mit Nachweis (Datum, Strecke, Zweck), Verpflegungspauschale bei mindestens 8 Stunden Abwesenheit von Wohnung und erster Betriebsstätte. Sie können beide auch an den Kunden weiterberechnen — als separate Positionen auf der Rechnung.
Was gilt bei ÖPNV- und Bahntickets?
Tatsächliche ÖPNV- und Bahnkosten sind gegen Beleg als Betriebsausgabe absetzbar. Wenn Sie ein Bahnticket an den Kunden weiterberechnen, gilt auch hier der USt-Satz Ihrer Hauptleistung — nicht der 7 % USt, der im Bahnticket selbst enthalten ist. Den Vorsteuerabzug aus dem Ticket ziehen Sie in Ihrer eigenen Buchhaltung.
Wie lange muss ich Fahrtkosten-Belege aufbewahren?
Für Eingangsrechnungen (Hotelrechnungen, Taxiquittungen als §14-UStG-Rechnung) gilt seit 1.1.2025 eine Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren (§14b UStG, Bürokratieentlastungsgesetz IV). Fahrtenbücher und sonstige Buchungsbelege unterliegen weiterhin 10 Jahren nach §147 Abs. 1 Nr. 4 AO. Thermopapierbelege sofort scannen — sie verblassen innerhalb weniger Jahre.
Ich bin Kleinunternehmer — wie stelle ich Fahrtkosten in Rechnung?
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG weisen Sie auf der gesamten Rechnung keine Umsatzsteuer aus — auch nicht auf der Fahrtkosten-Position. Die Rechnung enthält die Fahrtkosten als Nettobetrag, darunter den Hinweis 'Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.' Fahrtkosten als Betriebsausgabe setzen Sie trotzdem an — das ist unabhängig von der USt-Regelung.

Quellen

  • Einkommensteuergesetz §4 Abs. 5 Nr. 5 — Verpflegungsmehraufwand als Betriebsausgabe — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. gesetze-im-internet.de
  • Kilometerpauschale 2026: 38-Cent-Reform & Berechnung — Taxmaro, 2026. taxmaro.com
  • Reisekostenabrechnung für Unternehmer: Pauschalen und Belege — Lexware Wissensportal, 2026. lexware.de
  • Umsatzsteuer auf Reisekosten weiterberechnen — Nebenleistungsregel — PERK, 2026. perk.com